Mais Schaden
Foto: pitrih / freeimages

Anbau von MON810 in Sachsen-Anhalt beabsichtigt

04.02.2014

In Sachsen-Anhalt soll dieses Jahr auf fünf Hektar der Gentechnik-Mais MON810 angebaut werden. Eine entsprechende Mitteilung ging letzte Woche beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein. Der Haken: der Mais des US-Konzerns Monsanto darf in Deutschland zurzeit nicht auf den Acker, es gilt ein Verbot von 2009. Allerdings läuft auf EU-Ebene ein Neuzulassungsverfahren – das auch das deutsche Verbot aushebeln würde.

50.000 Quadratmeter groß ist das Feld in Schackstedt, einem Ortsteil von Aschersleben in Sachsen-Anhalt. Dort soll der insektengift-produzierende Mais MON810 angebaut werden, wie dem BVL am 28. Januar mitgeteilt wurde. Der Eintrag in das Standortregister der Behörde erfolgte jedoch „unter Vorbehalt“. Deutschland hat die Anbaugenehmigung für den Mais – der einzigen Gentechnik-Pflanze, die zurzeit in der EU angebaut werden darf – vor fünf Jahren ausgesetzt. Das BVL, das dem Landwirtschaftsministerium (damals unter Ilse Aigner, CSU) unterstellt ist, musste dafür neue wissenschaftliche Hinweise auf Umweltrisiken vorlegen.

Die Anbaugenehmigung für MON810 galt EU-weit bis 2007. Monsanto beantragte eine Verlängerung um zehn Jahre, über die bis heute aber nicht entschieden wurde. Deshalb darf der Gentech-Mais auf Grundlage der Erstzulassung von 1998 weiter angebaut werden – das geschieht allerdings nur auf sehr kleinen Flächen, die 2012 nur 0,12 Prozent der Ackerfläche der Union ausmachten. Die mit Abstand größten Gentech-Felder befinden sich in Spanien. Mehrere Staaten, neben Deutschland auch Frankreich, Österreich, Griechenland, Ungarn, Polen, Bulgarien, Luxemburg und zuletzt Italien haben die Anbaugenehmigung auf ihren Territorien ausgesetzt.

Sollte MON810 allerdings eine neue Zulassung erhalten, wären die nationalen Verbote zunächst ausgehebelt. Dann müssten die Regierungen erneut wissenschaftliche Studien vorlegen, um unter Verweis auf Umweltrisiken den Anbau zu untersagen. Wirtschaftliche oder ethische Argumente reichen nicht aus. Auf so eine Änderung der Rechtslage hofft wohl auch der unbekannte Gentechnik-Liebhaber aus Sachsen-Anhalt. Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) schrieb dazu heute auf seiner Facebook-Seite: „Diese prophylaktische Anmeldung wurde vorgenommen, weil Landwirte drei Monate vor der Aussaat die vorgesehenen Flächen anmelden müssen.“ Da die Maisaussaat zwischen Ende April und Mitte Mai stattfinde, sei noch bis Mitte Februar mit Anmeldungen zu rechnen. „Hoffentlich bleibt das Anbauverbot bestehen.“ [dh]

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