Dass der Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Mecklenburg-Vorpommern verhindert werden soll, darüber war sich der Schweriner Landtag schon im Vorfeld der Sitzungswoche einig. Gestimmt hat die Mehrheit der Abgeordneten gestern schließlich für den Antrag der Koalitionsfraktionen SPD und CDU. Die Regierung solle sich für ein deutschlandweites Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen einsetzen und mittels länderspezifischer Regelungen dafür Sorge tragen, dass die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gentechnikfrei bleibt. Die Forderung der Grünen-Fraktion, das Land solle dem Europäischen Netzwerk Gentechnikfreier Regionen beitreten, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.
Mit dieser Entscheidung folgt die große Koalition ihrem Koalitionsvertrag, in dem sie festgelegt hat, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen abzulehnen. Das Nein zu Gentechnik begründen sie damit, dass die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht ausreichend erforscht sind. Aber auch, dass die Folgen durch den Anbau des Gentechnik-Mais TC 1507, der bald in der EU zugelassen werden dürfte, sowohl für eine gentechnikfreie konventionelle Landwirtschaft als auch für den Biolandbau und die gentechnikfreie Honigproduktion nicht klar sind. Zuständig für Anbauverbote ist die Bundesregierung.
Laut dem angenommenen Antrag von SPD und CDU soll geprüft werden, ob ein Beitritt in das Europäische Netzwerk Gentechnikfreier Regionen helfen kann. Bisher sind dem Netzwerk schon 60 regionale Regierungen in Europa beigetreten, sie haben die Charta von Florenz unterzeichnet. Sie verpflichten sich damit, sich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft einzusetzen, den Schutz von traditionellem sowie ökologischem Saatgut zu gewähren und die Etablierung des Verursacherprinzips voranzutreiben. In Deutschland sind bisher Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen beigetreten. Niedersachsen, Bremen, Hessen und seit Februar 2014 auch Bayern, streben eine Mitgliedschaft an.
Ein regionales Anbauverbot ist nach derzeitigem EU-Recht nicht zulässig, doch besteht die Möglichkeit, den Anbau von Gentechnik-Pflanzen auf landeseigenen Flächen über eine „Gentechnik-Ausschlussklausel“ in Pachtverträgen zu verbieten. Weitere Mittel der Forderung der Verbraucher nach Gentechnikfreiheit Rechnung zu tragen, haben die Länder in zusätzlichen regionalen Kennzeichnungs-Konzepten. Einige Bundesländer verweigern den Einsatz des nationalen Forschungsetats an Gentechnik-Pflanzen. Außerdem können die Länder Abstände von Gentechnik-Feldern zu Naturschutzgebieten festlegen. Baden-Württemberg strebt beispielsweise einen Schutzgürtel von 1.000 Metern an. [keh]