Petitionsausschuss kritisiert EU-Zulassungsverfahren
16.07.2014
Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages hat das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU kritisiert. Nach drei Jahren Wartezeit erkennen die Abgeordneten damit die Sorgen von über 100.000 Unterzeichnern einer Petition an, wie der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft heute mitteilte. Die für Gentechnik zuständige EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) könne derzeit kein „funktionierendes ausgeglichenes Zulassungsverfahren“ gewährleisten, so der Ausschuss. Konkrete Maßnahmen wollen die Parlamentarier dennoch nicht ergreifen.
„In Anbetracht der Risiken und der nicht abschließend abschätzbaren Folgen der Verwendung von GVO [gentechnisch veränderte Organismen, Red.] hält es der Petitionsausschuss für wichtig, ein funktionierendes ausgeglichenes Zulassungsverfahren zu konzipieren, das alle Aspekte und aufgeworfene Fragen berücksichtigt. Dies wird jedoch nach der Auffassung u. a. des EU-Umwelt-Rates durch das derzeitige Zulassungsverfahren der EFSA nicht gewährleistet“, stellten die Abgeordneten des Petitionsausschuss im Juni fest.
Das komme durch die Petition, die im Jahr 2011 an den Bundestag überreicht worden war, zum Ausdruck – und könne in die derzeitige Gentechnik-Debatte auf EU-Ebene einfließen. Dorthin und an die Bundesregierung leitete der Ausschuss das Anliegen denn auch weiter – allerdings nur als „Material“ und nicht, wie von Linken und Grünen gefordert, „zur Erwägung“ und „Berücksichtigung“. Konkrete Folgen wird die Petition damit wohl nicht entfalten können.
Ein Erfolg war sie aus Sicht des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, der die Unterschriftensammlung angestoßen hatte, trotzdem. Wegen der vielen Unterschriften, aber auch, weil der Ausschuss die Kritik am Gentechnik-Zulassungsverfahren teilt. „Mit Blick auf die zehn Gentech-Pflanzen, die in Brüssel auf eine Anbau-Zulassung warten, ist allerdings sowohl die dreijährige Bearbeitungszeit der Petition also auch die mangelnde Konsequenz des Beschlusses absolut unverständlich“, hält der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein fest. „Denn wer das Zulassungsverfahren kritisiert, muss sich auch gegen den Anbau der Pflanzen aussprechen, die es durchlaufen haben.“
Das tat der Petitionsausschuss jedoch nicht. Zwar räumen die Abgeordneten ein: „Es besteht die Gefahr, dass die Verbreitung von freigesetzten gentechnisch veränderten Pflanzen auf Dauer nicht kontrollierbar ist.“ Außerdem müsse das Ziel „Sicherheit von Mensch und Umwelt“ Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Doch belassen es die Politiker bei einer zwanglosen Übermittlung an ihre Parlamentskollegen in Straßburg und an das Landwirtschaftsministerium in Berlin. Dabei hatten sie noch auf Behördenexperten verwiesen: „Bezüglich der Gefahren, die mit dem Anbau und der Verbreitung herbizidresistenter Pflanzen einhergehen, liegen nach Aussage des Bundesamts für Naturschutz gesicherte Daten vor, die deren schädliche Wirkung beweisen. Im Bereich der insektenresistenten GVO könne die schädliche Wirkung zumindest nicht ausgeschlossen werden.“
Erst vor wenigen Tagen hatte auch der künftige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker mangelnde Transparenz beim Gentechnik-Zulassungsverfahren kritisiert. [dh]
- BÖLW: Bundestag: EU-Zulassungsverfahren für Gentech-Pflanzen mangelhaft (16.07.14)
- Petitionsausschuss Bundestag: Beschluss zur BÖLW-Petition und Kritik am EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen
- Juncker kritisiert Gentechnik-Zulassungsverfahren (10.07.14)
- Dossier: Die EFSA - Probleme mit der Risikoprüfung von Gentechnik