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Bulgarisches MON810-Anbauverbot auf der Kippe?

Vor drei Jahren verbot Bulgarien den Anbau des gentechnisch veränderten Monsanto-Maises MON810, nach juristischen Querelen legte das Land im Sommer nach. Nun hat die EU-Lebensmittelbehörde eine Stellungnahme abgegeben: das bulgarische Verbot sei wissenschaftlich unbegründet, so das umstrittene Gentech-Gremium der EFSA. Brüssel könnte jetzt gegen die bulgarische Entscheidung vorgehen.

Bulgarien beruft sich auf einen Passus zu Sofortmaßnahmen, den die „Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel“ (1829/2003) beinhaltet. Diese Maßnahmen können ergriffen werden, wenn „davon auszugehen [ist], dass ein nach dieser Verordnung zugelassenes oder mit ihr in Einklang stehendes Erzeugnis wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt darstellt“.

Doch die EFSA argumentiert, Bulgarien habe keine „neuen Argumente bezüglich MON810 oder dem Cry1Ab-Protein“, dem von der Maispflanze selbst produzierten Gift, geliefert. Alle Studien, die der EU-Mitgliedstaat anführt, habe die EFSA schon früher geprüft. Und zu einer weiteren Untersuchung fehlten Informationen.

Dabei handelt es sich um eine Arbeit von Wolfgang Büchs vom deutschen Julius Kühn-Institut (JKI). 2004 untersuchte er bei der später im JKI aufgegangenen Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, wie MON810 auf Trauermückenlarven wirkt. Sein Fazit: die Larven, die den Gentech-Mais zu fressen bekamen, verpuppten sich später. Dies sei ein „ökologischer Nachteil“, erklärte er gegenüber biosicherheit.de, der sich auch auf Fressfeinde wie Käfer auswirke – mit potenziellen Folgen für das Ökosystem. „Mon810 scheint eine geringere Nahrungsqualität zu haben“, so Büchs. Es sei noch unklar, welchen Einfluss das Gift der Pflanze dabei habe. Aber: „Die Entwicklungsverzögerung lässt sich nicht wegdiskutieren“, wird er von biosicherheit.de zitiert.

Büchs' Forschungsergebnisse, auf die Bulgarien hinwies, berücksichtigte die EFSA nicht. Dabei liegen ihr die Daten vermutlich vor. Auch Deutschland berief sich nämlich auf die Untersuchung, als es den Anbau von MON810 im Jahr 2008 untersagte. „Es gibt Hinweise für Auswirkungen von Bt-Mais auf terrikole, saprophage Dipteren-Larven (Büchs et al. 2004)“, schrieb das Bundeslandwirtschaftsministerium in seiner Mitteilung an Monsanto.

Stattdessen führt die EFSA Berichte von Monsanto selbst an. Wer eine Anbaugenehmigung erhalten hat, muss etwaige Auswirkungen auf die Umwelt registrieren und an die Behörde weiterleiten. Bislang, so die EFSA, hätten diese Berichte keine negativen Effekte durch MON810 gezeigt. Gleichzeitig moniert die Behörde allerdings „Mängel“ beim Monitoring und empfiehlt Monsanto, seine Kontrollaktivitäten zu „stärken“. [dh]

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