Kürzlich wurde auf EU-Ebene beschlossen, dass die 28 Mitgliedstaaten den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen leichter verbieten können sollen. Nun muss die Richtlinie in jedem Land, das die Möglichkeiten nutzen will, in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde nun „mit den Vorarbeiten“ begonnen, jedoch sind noch viele Fragen offen, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Die Linke zeigt. Unklar bleiben auch die Auswirkungen von TTIP und CETA.
Lesen Sie hier eine Zusammenfassung der Antworten der Regierung, die sie letzte Woche an die Oppositionspartei übermittelte:
+++ ab wann sind die neuen Verbotsmöglichkeiten einsetzbar?: „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bereits mit den Vorarbeiten für eine nationale Umsetzung der Opt-out-Regelung begonnen. Allerdings wird die Änderungsrichtlinie erst zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) in Kraft treten, was abzuwarten bleibt [gerechnet wird mit Ende Februar/Anfang März, Anm. d. Red.]. Wann ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wird, steht daher noch nicht fest.”
+++ sollen die Verbote bundesweit gelten oder je nach Bundesland einzeln verhängt werden?: „Die Bundesregierung prüft diese Frage derzeit noch.“ [allerdings sagte Agrarminister Christian Schmidt auf der Messe „Grüne Woche“, er wolle bei der Gentechnik keinen „Flickenteppich“ in Deutschland, Anm. d. Red.]
+++ was geschieht mit den Gentechnik-Maissorten MON810 und 1507, die kurz vor einer Neu- bzw. Erstzulassung stehen?: „Ob nationale Anbauverbote oder -beschränkungen vom Bund oder von den Ländern erlassen werden sollen, wird von der Bundesregierung unter Beteiligung der Länder noch geprüft. Dasselbe gilt für die Frage, welche konkreten gentechnisch veränderten Pflanzen von einem Opt-out betroffen sein könnten.“
+++ rechnet die Bundesregierung mit Klagen?: „In Deutschland ist der Rechtsweg für Betroffene gegeben, soweit sie durch die jeweiligen Maßnahmen in ihren Rechten (z. B. Berufs- oder Forschungsfreiheit, Eigentumsgarantie) beeinträchtigt werden.“
+++ wird das Opt-Out durch das Freihandelsabkommen TTIP nicht ohnehin hinfällig?: „Für das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP), das die Europäische Kommission derzeit mit den USA verhandelt, liegt noch kein vereinbarter Vertragsentwurf vor. Der Rat hat der Europäische Kommission im Verhandlungsmandat aufgegeben, das bestehende europäische Schutzniveau sowie die Regelungshoheit in den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz zu erhalten."
+++ und wie ist es mit dem bereits fertig verhandelten Abkommen mit Kanada (CETA)?: „Diese Zusammenarbeit sieht im Wesentlichen einen bilateralen Dialog über Themen der Biotechnologie vor. Vereinbart werden soll in diesem Zusammenhang, dass unter anderem der Austausch von Informationen, ein effizientes wissenschaftliches Zulassungsverfahren und eine internationale Zusammenarbeit wichtig sind. Im Übrigen enthält der Entwurf des Abkommens keine spezifischen Regelungen zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO).“
+++ braucht es für das Opt-Out spezielle Maßnahmen, um ein etwaiges Nebeneinander von Gentechnik-Anbau und gentechnikfreien Flächen (bspw. an Staats- oder Bundeslandgrenzen) zu ermöglichen?: „Das Gentechnikgesetz und die Gentechnikpflanzenerzeugungs-Verordnung enthalten bereits Vorschriften zur Koexistenz. Ob diese Regelungen im Zuge der angestrebten Richtlinienänderung anzupassen sind, wird derzeit von der Bundesregierung geprüft.“
+++ Fazit der Regierung zum Opt-Out?: „Insgesamt ist mit dem Kompromiss eine schlüssige Regelung gelungen. Wie fast jeder Rechtstext bedarf aber auch die Opt-out-Regelung in einigen Punkten der Auslegung. Dies betrifft insbesondere die Frage, was genau unter den einzelnen Opt-out-Gründen zu verstehen ist.“ [es gibt eine offene Liste, die als Grund für ein Verbot u.a. agrarpolitische Ziele, sozio-ökonomische Gründe oder die Vermeidung von Gentechnik in anderen Produkten vorsieht, Anm. d. Red.]
Die Linken-Abgeordnete Kirsten Tackmann ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Diese lasse sich „trotz eindeutigem Beschluss des gesamten Bundestags nicht in die Karten blicken. Die Linksfraktion fordert wie viele Agrar- und Umweltverbände eine bundeseinheitliche Regelung. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den Bundesländern ist nicht sachgerecht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung dies offen lässt.”
+++ Wie geht es in der Forschung weiter? +++
Eine weitere Frage bezog sich auf die Förderung von Agro-Gentechnik-Forschungsprojekten:
- Forschungsministerium: „Bei laufenden oder neuen Förderbekanntmachungen können auch Vorhaben der so-genannten grünen Gentechnik beantragt werden.“
- Landwirtschaftsministerium: „Im Bereich der Projektförderung des BMEL sind für das Jahr 2015 derzeit keine Projekte zur Agro-Gentechnik geplant.“
- Umweltministerium: „Im Bereich der Projektförderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sind für das Jahr 2015 zwei Vorhaben aus dem Bereich der Agro-Gentechnik geplant, das Vorhaben „Umsetzung eines nationalen Anbauverbotes für GVO (Opt-out)“ und das Vorhaben „Basisdaten zur Effektbewertung verschiedener Bt-Toxine auf Schmetterlingslarven“.
[dh]