Das Europäische Patentamt (EPA) hat endgültig über die Patente auf Tomaten und Brokkoli entschieden (G2 / 12 und G2 /13). Die Große Beschwerdekammer des Amtes stellte klar, dass Patente auf Pflanzen und Tiere, die konventionell gezüchtet sind, weiterhin erteilt werden dürfen - obwohl laut Gesetz die Patentierung von Verfahren zur konventionellen Züchtung verboten ist.
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