Das Klonen von Nutztieren soll verboten werden – oder zumindest ihr Fleisch gekennzeichnet werden. Das fordert der Bundestag in einem einstimmigen Beschluss. Die Bundesregierung müsse sich in Brüssel dafür einsetzen, so das Parlament.
„Das Klonen von Tieren mittels der Technik des Zellkerntransfers geht mit erheblichen Risiken und Belastungen für die Klone selbst und deren Ersatzmuttertiere einher. Nur ein geringer Prozentsatz der Klone erreicht das zuchtfähige Alter“, heißt es im gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen und der Grünen, dem das Parlament am Freitag zustimmte. „In Übereinstimmung mit Verbraucher- und Tierschutzverbänden sowie großen Teilen der Bevölkerung ist aus moralischen und ethischen Erwägungen ein Verbot des Klonens von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion und eine Kennzeichnung von Klontieren, deren Nachkommen und daraus gewonnenen Produkten notwendig.“
Damit wendet sich der Bundestag gegen die EU-Kommission. Sie hatte zwar vorgeschlagen, das Klonen in der Lebensmittelproduktion zu untersagen. Es soll aber weiterhin möglich sein, Nachkommen von Klonen in die EU zu importieren und ihr Fleisch ohne Kennzeichnung zu verkaufen.
Der Verein Testbiotech, der sich kritisch mit dem Klonen und der Gentechnik auseinander setzt, begrüßte den Vorstoß des Parlaments. Man bezweifle aber den Erfolg, „da das geplante Freihandelsabkommen TTIP den Handlungsspielraum der Bundesregierung erheblich einzuschränken droht.“ Die Nachkommen geklonter Rinder seien bereits auf dem europäischen Markt. [dh]