Im Februar hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entschieden, dass Rapspflanzen, die mittels der relativ neuen Oligeonukleotid-gesteuerten Mutagenese (OgM/OdM) hergestellt wurden, nicht als Gentechnik gelten. Die US-Firma Cibus freute sich, Verbraucher- und Umweltschützer legten Widerspruch ein. Diesen hat die Behörde nun abgewiesen.
„Das BVL kommt nach sorgfältiger Prüfung zu dem Schluss, dass der Widerspruch sowohl unzulässig als auch unbegründet ist. Schon die Widerspruchsbefugnis der Widerspruchsführer liegt nicht vor und wurde jedenfalls nicht substantiiert dargelegt“, teilte die Behörde auf ihrer Website mit. Nähere Erläuterungen, warum keine Befugnis zum Widerspruch vorliege, gab sie nicht.
Gentechnik-Kritiker hatten argumentiert, bei der Methode würden künstliche DNA-Sequenzen in das Erbgut der Rapspflanzen eingeführt. Dort sollen sie den natürlichen Reparaturmechanismus der Pflanzen aktivieren, um bestimmte Änderungen zu erzeugen – in diesem Fall eine Resistenz gegen ein chemisches Spritzmittel. Der Raps müsse daher unter das Gentechnik-Gesetz fallen, so die Verbände, die eine Aufhebung des BVL-Entscheids forderten. Erwiderung des BVL: „Die 'Gene Repair Oligonucleotides' (GRONs), die beim RTDS-Verfahren vorübergehend in Pflanzenzellen eingeführt werden, sind weder 'neue Kombinationen von genetischem Material' noch 'Erbgut'. Die GRONs werden weder permanent noch vorübergehend in das Genom integriert.“
Auch die Kritik, die deutsche Behörde sei gar nicht für solche Entscheidungen zur Gentechnik zuständig, da das der EU obliege, ließ das BVL abprallen: „Der Bescheid war dahingehend bedingt, dass er seine Wirksamkeit verliert, sollte die EU-Kommission zu einem abweichenden Ergebnis gelangen.“ [dh]