Im Streit darüber, wer in Deutschland künftig Gentechnik-Anbauverbote aussprechen soll, hat sich das Bundesamt für Naturschutz deutlich geäußert. Vor Bundestagsabgeordneten erklärte die Präsidentin der Behörde, aus fachlicher Sicht sei ein bundesweites Verbot, verhängt durch Berlin, die „einzige Möglichkeit“ für wirksamen Schutz.
Die BfN-Präsidentin Beate Jessel betonte gestern bei einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Parlaments, bundesweite Verbote für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen seien nicht nur juristisch möglich, sondern auch sicherer. Das hätten Gutachten ergeben. Die EU habe den Mitgliedstaaten mit dem sogenannten „Opt-Out“ Spielraum für die Gestaltung von Gentechnik-Verboten gegeben. Wie die Regierungen diesen nutzten, sei letztlich nur politisch zu entscheiden.
Mögliche Gründe für Gentechnik-Anbauverbote sieht Jessel im Schutz der Biodiversität – zum Beispiel vor Auswirkungen von Insektengiften, die viele Gentechnik-Maissorten selbst produzieren. Aber auch agrarpolitische Ziele wie die Verringerung des Pestizideinsatzes sowie sozio-ökonomische Argumente, beispielsweise die Förderung einer kleinstrukturierten oder ökologischen Landwirtschaft, könnten angeführt werden.
Jessel widersprach damit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), der kein einheitliches Anbauverbot verhängen sondern dies den einzelnen Bundesländern überlassen will. Auch er argumentiert mit mehr Rechtssicherheit. [dh]