Herbizidresistenter Raps der US-Firma Cibus darf in Deutschland vorerst nicht ausgesät werden. Das erreichten Umweltverbände mit einer Klage. Zuvor hatte eine Behörde der Firma bescheinigt, bei dem Raps handele es sich nicht um Gentechnik. Kritiker sehen das anders. Bis Richter über den Fall entscheiden, droht jedenfalls erst einmal keine Aussaat der umstrittenen Pflanzen.
Das Landwirtschaftsministerium informierte mehrere Umweltverbände in den letzten Tagen per Brief, dass durch die Klage zunächst keine Aussaat stattfinden könne. Weil sie den Raps, der mittels der relativ neuen Oligonukleotid-gesteuerten Mutagenese (OgM) hergestellt wurde, für gentechnisch verändert halten, hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und zwei Bio-Firmen sich ans Gericht gewandt.
Sie halten die Einschätzung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die Cibus-Rapspflanzen seien „keine gentechnisch veränderten Organismen i.S.d. Gentechnik-Gesetzes“, für falsch. Außerdem kritisieren sie, die deutsche Behörde sei gar nicht für so eine Entscheidung zuständig. Vielmehr müsse die Frage, ob es um Gentechnik geht oder nicht, auf EU-Ebene beantwortet werden. Das sieht auch Brüssel so. Im Juni hatte die EU-Kommission an die Mitgliedstaaten geschrieben und auf die eigene Einschätzung verwiesen – diese soll bis Ende des Jahres vorliegen.
Umweltschützer freuen sich über die Atempause. „Es ist ein Erfolg unseres breiten Bündnisses und unseres gemeinsamen Protests: Der gentechnisch veränderte Cibus-Raps, dessen Aussaat uns schon diesen August drohte, darf vorerst nicht angebaut werden“, so das Umweltinstitut München.
Bliebe es bei der Feststellung des BVL, dürfte der Raps ohne die bei Gentechnik geltenden Einschränkungen - beispielsweise das Eintragen in ein öffentliches Register, Mindestabstände und eine Kennzeichnung der Ernte - überall in Deutschland angebaut werden. Cibus hat die Pflanzen mittels der OgM-Technik resistent gegen ein Unkrautvernichtungsmittel gemacht. Zusammen mit dem Chemie-Konzern BASF wurde so beispielsweise Raps entwickelt, der mit dem BASF-Herbizid „Clearfield“ besprüht werden kann, ohne Schaden zu nehmen. BASF hat auch ein Clearfield-System mit konventionell gezüchteten Rapspflanzen entwickelt.
Landwirtschaftskammern mehrerer Bundesländer warnten allerdings schon 2012 vor dem Anbau, da auch Nachbarfelder davon betroffen sein könnten. Es sei „besonders kritisch, dass eine verbindliche Regelung für eine saubere Koexistenz zwischen Clearfield- und konventionellem Raps fehlt.“ Ihr Fazit: „Dort wo eine unkontrollierte Ausbreitung der Clearfield-Eigenschaft nicht ausgeschlossen werden kann, lehnen wir das System ab.“ [dh]