Vor zehn Jahren testete die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Monsantos Gentechnik-Mais im Freien. Dabei wurde der Honig eines benachbarten Imkers mit Pollen der MON810-Pflanzen verunreinigt – er konnte ihn nicht mehr verkaufen, zog an einen anderen Standort. Nun gibt es einen Vergleich: der Freistaat zahlt 6.000 Euro Schadensersatz.
So bekommt Imker Karl-Heinz Bablok zumindest einen Teil der Summe, die er für DNA-Analysen, die Verlagerung der Bienenstöcke und die Entsorgung des eigentlich für den Verkauf gedachten Honigs aufbringen musste, zurück. Laut der Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die Bablok vor Gericht vertrat, entschädigt Bayern aber nur für die Jahre, für die der Imker die Gentechnik-Verunreinigung des Honigs anhand von DNA-Untersuchungen nachweisen konnte. „Vom insgesamt geltend gemachten Mehraufwand hat der Freistaat deshalb nur etwa die Hälfte erstattet“, so die Juristen.
Laut Blog des Imkervereins Mellifera spendet Bablok das Geld dem „Bündnis zum Schutz der Bienen“, einem Zusammenschluss von Honigproduzenten, die ihren Berufskollegen in dem jahrelangen Rechtsstreit unterstützten. Mellifera geht davon aus, dass es keine weiteren Schadensersatzzahlungen wegen gentechnischer Honigkontamination geben wird. Denn durch eine Rechtsänderung ist der Pollen von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Pflanzen seit Kurzem rechtlich gleich gestellt – die Gentech-Konzerne müssen dafür lediglich beantragen, dass auch der Pollen ihrer Pflanzen als Lebensmittel verkauft werden darf.
„Welch juristischer Schachzug! Damit ist nämlich der Anspruch der Imker auf Schutz ihres Honigs vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eingeschränkt“, schreibt die für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Mellifera-Mitarbeitern Sarah Bude auf der Website des Vereins. „Verbraucher werden nicht aufgeklärt, ob ihre Lebensmittel gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder nicht.“
Auch aus Sicht der Anwälte Babloks ist die Situation für Imker nach wie vor kritisch. Landwirte, die Gentechnik-Pflanzen anbauen – was in Deutschland aktuell allerdings nicht möglich ist – müssten nicht für alle Schäden eintreten. „Wer GVO anbaut, daraus Nutzen ziehen will und dadurch zusätzliche Kosten verursacht, muss nur einen Teil der damit verbundenen Kosten tragen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kanzlei. „Von den Betroffenen hat nur derjenige Aussicht auf einen Kostenausgleich, der auf eigenes Risiko und eigene Kosten wesentliche Beeinträchtigungen nachweisen kann.“
Juristisch ist der Fall noch nicht gänzlich abgeschlossen. Bablok will vor dem Verfassungsgericht mehr Schutz für Bienen und Imker durchsetzen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht scheiterte er damit. [dh]