Bis zum 3. Oktober haben die Mitgliedstaaten der EU noch Zeit, per Brief nach Brüssel klarzustellen, dass sie keine Gentechnik-Pflanzen auf dem Acker wollen. Dann endet die Übergangsfrist für die acht transgenen Maissorten, die zurzeit auf eine Anbaugenehmigung warten.
Es gibt für EU-Staaten drei Möglichkeiten, den Anbau von Gentechnik-Pflanzen zu verhindern:
- Erstens, indem sie mit den Herstellern vereinbaren, dass diese freiwillig auf die Genehmigung in dem jeweiligen Land verzichten (sogenannte erste Phase des Opt-Out-Verfahrens, seit 2015).
- Zweitens, indem sie den Anbau bestimmter oder aller Pflanzen untersagen (sogenannte zweite Phase, seit 2015). Dies müssen sie beispielsweise mit wirtschaftlichen oder agrarpolitischen Argumenten begründen.
- Und drittens, indem sie den Anbau einer Pflanze verbieten, bei der sie neue wissenschaftliche Hinweise auf Umwelt- oder Gesundheitsgefahren vorlegen können (sogenannte Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie für GVO, seit 2001 möglich).
ÜBERBLICK:
*** 1. Auf ihrer Internetseite informiert die EU-Kommission, welche Staaten bislang verlangt haben, dass ihr Territorium ganz oder teilweise von Anbaugenehmigungen ausgenommen wird. Die Kommission leitet dies an die jeweiligen Hersteller weiter – und teilt mit, ob diese freiwillig auf die Genehmigung verzichten. Folgende Regierungen wollen so den Anbau der acht Gentechnik-Maissorten, die im Verfahren stecken, verhindern:
- Lettland (Hersteller haben zugestimmt), Griechenland (Hersteller haben zugestimmt), Frankreich, Kroatien, Österreich, Ungarn, Niederlande (für die acht laufenden Anträge; später soll von Fall zu Fall entschieden werden), Wallonische Region (Belgien), Polen.
Aus Pressemitteilungen und Medienberichten geht hervor, dass zudem folgende Regierungen ebenfalls die Phase 1 nutzen wollen:
- Deutschland, Italien, Litauen, Slowenien, Schottland, Nordirland
Insgesamt wollen derzeit also 12 EU-Mitgliedstaaten vollständig und drei Regionen aus zwei weiteren EU-Mitgliedstaaten (Großbritannien, Belgien) auf Gentechnik auf dem Acker verzichten.
*** 2. Direkte Verbote per Phase 2 des Opt-Outs: noch nicht bekannt
*** 3. Verbote per Schutzklausel aufgrund wissenschaftlicher Hinweise auf Gesundheits- oder Umweltgefahren. Betrifft derzeit nur den Monsanto-Mais MON810, da er als einzige Gentechnik-Pflanze eine gültige Anbaugenehmigung hat (wenn diese Genehmigung wie beantragt um zehn Jahre verlängert wird, fällt das Verbot weg):
- Deutschland, Österreich, Frankreich, Ungarn, Luxemburg, Bulgarien, Polen, Italien