Um den Streit über Handelsschiedsgerichte beizulegen, hat die EU-Kommission ein neues „Investitionsgericht“ vorgeschlagen. Der Deutsche Richterbund, der nach eigenen Angaben 16.000 Richter und Staatsanwälte vertritt, lehnt das ab. Es gebe in der EU funktionierende Gerichte, ein „Sondergericht für Investoren“ sei daher nicht nötig.
„Das mit dem Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht offensichtlich verbundene Verständnis, die Gerichte der Mitgliedstaaten der Union könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, entbehrt sachlicher Feststellungen“, schreibt der Richterbund in einer aktuellen Stellungnahme. „Die Schaffung von Sondergerichten für einzelne Gruppen von Rechtsuchenden ist der falsche Weg.“
Auch die ursprünglich vorgeschlagenen Schiedsgerichte, die auch im Handelsabkommen mit Kanada (CETA) vorgesehen sind, halten die deutschen Juristen für falsch. „Der Deutsche Richterbund fordert den deutschen und den europäischen Gesetzgeber des Weiteren auf, den Rückgriff auf Schiedsverfahren im Bereich des internationalen Investorenschutzes weitgehend einzudämmen.“ [dh]