Weil viele Wissenschaftler sie für bienenschädlich halten, dürfen mehrere Insektengifte in der EU derzeit nur eingeschränkt genutzt werden. Der deutsche Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) plant nun offenbar, dieses Teilverbot für Neonicotinoide abzuschwächen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf des Ministeriums.
Getreidesaatgut, das im Ausland mit Neonicotinoiden behandelt wurde, soll in Deutschland wieder verkauft werden dürfen. Bei niedrigen Dosierungen würden Bienen nicht gefährdet, erklärte das Ministerium gegenüber der Zeitung. Der deutsche Berufsimkerverband DBIB lehnt eine solche Auflockerung hingegen ab.
Die Neonicotinoide werden unter anderem vom deutschen Bayer-Konzern hergestellt. Dieser bestreitet, dass sie schädlich für Bienen sind – und hat gegen das EU-Teilverbot geklagt. Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA, die für die wissenschaftliche Beurteilung zuständig ist, sieht in den Insektengiften aber „hohe Risiken“ für Bestäuber. Gibt es weniger Bienen, Hummeln und Schmetterlinge ist das nicht nur für die Ökosysteme ein herber Verlust – laut EU-Kommission erbringen die Insekten für die Landwirtschaft jährlich Leistungen im Wert von mindestens 22 Milliarden Euro.
In Frankreich geht die Politik daher gegen die Neonicotinoide vor: vorletzte Woche beschloss das Parlament, die Insektenkiller komplett aus dem Verkehr zu ziehen – allerdings erst ab September 2018. Bis dahin sollen die Landwirte Alternativen finden. [dh]
+++ UPDATE 30.03. +++ In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen begründete die Bundesregierung die geplante Verordnung so: „Aufgrund des freien Verkehrs des in einem Mitgliedstaat rechtmäßig behandelten Saatgutes in der EU ist der Erlass einer nationalen Verordnung der einzige Weg, Qualitätsanforderungen für das aus anderen Mitgliedstaaten importierte behandelte Saatgut festzulegen.“
+++ UPDATE 20.04. +++ Landwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte per Pressemitteilung: „Damit der Schutz der Bienen dauerhaft gilt, ist die jetzige Verordnung Deutschland notwendig und zielführend. Die Verordnung Deutschlands schreibt das Anliegen der Eilverordnung fort und ist eine Verschärfung der gültigen EU-Regeln: Mit der Verordnung stärkt das BMEL den Bienenschutz durch anspruchsvolle Anforderungen beim Saatgut von Wintergetreide, das außerhalb von Deutschland mit Neonikotinoiden behandelt wurde. Gleichzeitig entspricht die Verordnung den EU-rechtlichen Rahmenbedingungen.“