Sieben gentechnikkritische Verbände haben die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine strikte Regulierung neuer Gentechnik-Verfahren nach Gentechnikrecht einzusetzen. „Das Vorsorgeprinzip ist zu stärken und die neuen Gentechnik-Verfahren gehören auf den Prüfstand“, so Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.. Die holländische Regierung hatte jüngst vorgeschlagen, mit Verfahren wie CRISPR-Cas erzeugte Pflanzen dann nicht als gentechnisch verändert einzustufen, wenn in der Pflanze keine fremden Gene mehr nachweisbar sind.
Nach Ansicht der Holländer, die ihren Vorschlag den EU-Mitgliedsländern kürzlich in Brüssel zum Lunch servierten, seien solche Pflanzen genauso sicher wie konventionelle Züchtung. Sie sollten daher nicht unter die europäische Freisetzungsrichtlinie fallen, die Zulassung, Kennzeichnung, Freisetzung und Kontrolle gentechnisch veränderter Organismen (GVO) regelt.
„Diesen Versuch jetzt schnell Pflöcke einzuschlagen und den neuen Gentechnik-Verfahren die Tore zu öffnen, weisen wir aus wissenschaftlichen, juristischen und politischen Gründen entschieden zurück“, kritisierte Volling. In der EU wird seit Jahren darum gestritten, wie die Produkte neuer molekularbiologischer Verfahren wie CRISPR-Cas einzustufen sind. Aktuell warten alle gespannt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dieser Frage, die für 2018 avisiert ist.
Unterdessen hat die Bundesregierung dazu einen „Dialogprozess“ gestartet, den die sieben Verbände – von BUND bis Bioland – als „Beruhigung der Zivilgesellschaft“ kritisieren. „In den bisher veröffentlichten Diskussionsergebnissen des Dialogprozesses des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist die Perspektive der Zivilgesellschaft nur in völlig unzureichender Weise abgebildet“, so Christof Potthof vom Gen-ethischen Netzwerk.
In einem offenen Brief fordern die Verbände Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) daher auf, ihre Kriterien zur rechtlichen Regulierung der neuen Gentechnik-Verfahren zu berücksichtigen und an die EU-Kommission weiter zu leiten. Neben der Einstufung der neuen Verfahren als Gentechnik verlangen die Verbände eine umfassende und unabhängige Risikobewertung, ein Monitoring von Langzeitfolgen für Mensch und Umwelt sowie Nachweisverfahren für die neuen Techniken, die eine Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von damit hergestellten Organismen und ihren Produkten sichern. „Nur durch diese Kontrollmechanismen kann verfolgt werden, wie sich eine Pflanze in freier Natur verhält und ob sie möglicherweise negative Folgen für die menschliche Gesundheit hat“, so Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin des BUND. [vef]