Das Plenum des Europäischen Parlaments hat sich gestern gegen die Zulassung von zwei Sorten dreifach-resistenter Gentech-Soja ausgesprochen. Nach Angaben des Abgeordneten Bart Staes von der Fraktion Grüne/EFA forderten 458 Abgeordnete die EU-Kommission auf, die von ihr geplante Importzulassung zurückzuziehen und endlich das Zulassungsverfahren zu überarbeiten. Bei 193 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen sprachen sich damit mehr als zwei Drittel der Abgeordneten für die Resolution aus – die allerdings keine bindende Wirkung für die Kommission hat. Um den öffentlichen Druck auf die Kommission zu verstärken, hat die Organisation Testbiotech einen Erklärvideo ins Netz gestellt, verbunden mit einer Mail-Aktion an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis.
Es geht um zwei Sojasorten der Konzerne Bayer und DowDuPont. Sie wurden gentechnisch so verändert, dass sie nicht nur die Behandlung mit dem Unkrautvernichter Glyphosat überleben. Die Bayer-Soja mit der Bezeichnung FG72 × A5547-127 ist zudem gegen die Spritzmittel Glufosinat und Isoxaflutol resistent. Die Sorte DAS-44406-6 von DowDuPont übersteht Duschen mit Glufosinat und 2-4-D. All diese Herbide sind gefährlich für Mensch und Umwelt: 2,4-D soll Geburtsschäden und Erbgutveränderungen verursachen sowie hormonell wirksam sein. 2015 haben es die Krebsexperten der Weltgesundheitsorganisation als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Der von Bayer entwickelte Wirkstoff Glufosinat ist giftig und kann menschliche Embryos schädigen. Deshalb läuft seine Zulassung in der EU im Juli 2018 endgültig aus. Doch in andere Länder verkauft Bayer das Gift weiterhin. Beim Bayer-Herbizid Isoxaflutol hegt selbst die europäische Lebensmittelbehörde EFSA den Verdacht einer krebserregenden Wirkung.
Trotz dieser bekannten Gefahren habe die europäische Lebensmittelbehörde EFSA nicht überprüft, welche Folgen die Rückstände aus einer kombinierten Anwendung dieser Herbizide auf den Menschen hätten, kritisierten die Europaabgeordneten in ihrer Resolution. Deshalb könne der Einsatz dieser Sojabohnen als Lebens- und Futtermittel nicht als sicher gelten. Bereits im September hatten die EU-Mitgliedsstaaten über die geplante Zulassung abgestimmt, aber keine qualifizierte Mehrheit dagegen erreicht, so dass nun die Kommission am Zuge ist. Die EP-Abgeordneten machten noch einmal darauf aufmerksam, dass sich in beiden Fällen lediglich elf bzw. zwölf Mitgliedstaaten, die 39 % der Bevölkerung repräsentierten, für eine Zulassung ausgesprochen hätten. Dennoch die Einfuhr zu erlauben, sei ein Verstoß gegen die Demokratie, hielten sie der Kommission vor. [lf]