Anwendung von Glyphosat / Foto: Flickr.com / Paul Schulze, Lizenziert unter Creative-Commons (CC-BY 4.0)

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Uganda macht den Weg frei für Gentechnik-Bananen

Das Parlament von Uganda hat ein Gesetz verabschiedet, das den rechtlichen Rahmen für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen absteckt. Das nationale Agrarforschungsinstitut kündigte daraufhin Feldversuche mit gv-Kochbananen an, die gemeinsam mit Bauern gepflanzt werden sollen.

Stärkehaltige Kochbananen sind ein Grundnahrungsmittel in dem ostafrikanischen Land. Seit über zehn Jahren arbeiten australische und ugandische Wissenschaftler unterstützt von der Gates-Stiftung an gv-Bananen. Sie sollen Betacarotin enthalten und gegen eine weitverbreitete Krankheit, die Bakterienwelke, immun sein. Inzwischen haben die Wissenschaftler der ugandischen National Agricultural Research Laboratories (NARL) mehrere gv-Bananensorten entwickelt, die sie nun in Feldversuchen in verschiedenen Regionen Ugandas im Anbau testen wollen. Sie rechnen laut Medienberichten damit, dass 2021 die ersten "Golden Bananas" kommerziell vermarktet werden können.

Neben gv-Bananen haben ugandische Wissenschaftler auch andere Produkte in der Pipeline. Die Plattform ip-watch.org berichtet, dass in Uganda derzeit 20 kontrollierte Anbauversuche stattfinden, unter anderem mit Hirse, Gerste, Bohnen und Kassava. Auch an einem schnell wachsenden Fisch, dem Nil-Tilapia, arbeiten die Forscher. Man habe allein im letzten Jahr 36 neue Pflanzensorten entwickelt, zitiert ip-watch Yona Baguma, den Direktor der National Agricultural Research Organisation (NARO). Zwölf Produkte seien soweit gediehen, dass sie patentiert, lizensiert und vermarktet werden könnten.

Genau dies macht zahlreichen Entwicklungsorganisationen Sorge. Denn in der ugandischen Landwirtschaft ist es üblich, dass die Bauern Saatgut aus der Ernte zurückbehalten und neu aussäen. Bei patentiertem gv-Saatgut wäre dies nicht mehr möglich. Zudem wäre das gv-Saatgut deutlich teurer als herkömmliches. „Das Ergebnis wäre Ernährungsunsicherheit“, schreibt Barbara Ntambirweki von der Advocates Coalition for Development and Environment in der ugandischen Zeitung New Vision. Sie kritisiert auch, dass das ugandische Gentechnik-Gesetz das Vorsorgeprinzip außer acht lasse, zu dem sich das Land im internationalen Cartagena-Protokoll verpflichtet habe. Der Wegfall dieses Prinzips solle die Verantwortung multinationaler Konzerne für mögliche negative Auswirkungen ihrer Produkte auf Kleinbauern, Umwelt und öffentliche Gesundheit reduzieren. Auch lasse das Gesetz offen, wer für solche Schäden haften soll. Anstatt der Gentechnik den Weg zu ebnen, solle die Regierung die Kleinbauern dabei unterstützen, lokale Saatgutbanken für traditionelles Saatgut anzulegen, sie mit Traktoren und Bewässerungsmöglichkeiten ausstatten und ihnen einen besseren Zugang zum Markt ermöglichen, fordert Ntambirweki. [lf]

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