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Viele gute Wünsche für 2018!!

In einer großen Koalition der Vernunft hat der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen ein nationales Anbau-, Import-, Fütterungs- und Verarbeitungsverbot für sämtliche Gentechnikpflanzen beschlossen. Das wäre die Meldung, mit der wir das Jahr 2018 am liebsten beginnen würden. Sie wird eine Vision bleiben. Aber wenn wir uns die anstehenden Entscheidungen zur Agro-Gentechnik anschauen, haben wir schon die ein oder andere Idee, was das neue Jahr bringen sollte:

Die künftige Bundesregierung einigt sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Ergänzung des Gentechnikgesetzes. Diese regelt bundesweit einheitliche, nationale Anbauverbote für Gentech-Pflanzen in einem unbürokratischen Verfahren. Außerdem wird festgelegt, wie gentechnisch veränderte Pflanzen registriert und gekennzeichnet werden, um ihre Verbreitung lückenlos verfolgen zu können. Die Regelung wird in enger Kooperation mit Bio- und Umweltverbänden erarbeitet und bis zum Sommer im Bundestag beschlossen.

Im Koalitionsvertrag einigen sich die künftigen Regierungsparteien auch darauf, in enger Absprache mit Österreich, Frankreich und Italien das Pflanzengift Glyphosat innerhalb von fünf Jahren zu verbieten. Schon im April 2018 legen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium einen einvernehmlichen Ausstiegsplan vor. Ergänzt wird er im Herbst 2018 durch eine Neufassung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Erstmals nennt der Plan konkrete Minimierungsziele und empfiehlt eine nach Schädlichkeit des Wirkstoffes gestaffelte Pestizidabgabe als Steuerungsinstrument.

Im Frühjahr 2018 entscheidet der Europäische Gerichtshof, dass „Organismen, die durch die neuen Verfahren der gezielten Mutagenese unter Einsatz gentechnischer Verfahren gewonnen wurden“ als genetisch veränderte Organismen im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2001/18/EG vom 12. März 2001 anzusehen sind. Damit ist klargestellt, dass mit CRISPR/Cas und anderen Genome-Editing-Verfahren hergestellte Pflanzen und Tiere ausnahmslos unter das EU-Gentechnikrecht fallen. Die EU-Kommission verspricht zähneknirschend, das Urteil eins zu eins umzusetzen.

Fristgerecht am 5. März verkündet EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ihre Entscheidung in Sachen Baysanto: Die EU untersagt die Fusion der Konzerne Bayer und Monsanto, weil sie den Wettbewerb in den Bereichen Saatgut und Pflanzenschutz gefährdet. Dieses Problem lasse sich auch nicht dadurch lösen, dass die beiden Konzerne einzelne Unternehmensteile verkauften, erläutert die Wettbewerbshüterin. Daraufhin brechen die Aktienkurse der beiden Unternehmen deutlich ein.

Nach einem Jahr voller Nackenschläge blickt die internationale Gentechnik-Branche im Oktober 2018 gespannt nach Oslo. Es gilt als sicher, dass diesmal Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier, die beiden Entwicklerinnen des CRISPR/Cas9-Systems, den Nobelpreis für Chemie erhalten werden. Doch die Jury vergibt den Preis an den Bio-Dachverband IFOAM, stellvertretend für die weltweite Ökolandbau-Bewegung. „Sie hat Antworten auf Probleme gefunden, die durch den unreflektierten Einsatz von Agrarchemikalien entstanden sind“, heißt es in der Begründung.

Wäre das nicht schön? Wir, das Team des Informationsdienstes Gentechnik, haben uns vorgenommen, mit unseren Texten und Analysen auch 2018 einen Beitrag dazu zu leisten, dass der ein oder andere dieser Wünsche in Erfüllung geht.

Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, friedliche und erholsame Feiertage und ein glückliches, gesundes und gentechnikfreies Jahr 2018

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