Maisernte - über 90 Prozent der Mais-Flächen sind in den USA mit Gentechnik bebaut (Foto: United Soybean Board / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

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Gutachten: auch Gentech-Pflanzen aus neuen Verfahren brauchen Zulassung

Der Umweltrechtsexperte Professor Ludwig Krämer ist der Ansicht, dass für die neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR-Cas das europäische Gentechnikrecht gelten muss. Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige EU-Beamte in einem Gutachten für den gentechnikkritischen Verein Testbiotech, das diese Woche veröffentlicht wurde. Krämer widerspricht damit der Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

In dem Prozess vor dem EuGH geht es vor allem darum, für welche Verfahren der Genveränderung die sogenannte Freisetzungsrichtlinie (2001/18) der EU gilt. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) angebaut oder auf den Markt gebracht werden dürfen. Der EuGH wird möglicherweise im Frühsommer entscheiden, ob die Freisetzungsrichtlinie auch für neue gentechnische Verfahren wie CRISPR-Cas oder die oligonukleotidgesteuerte Mutagenese gilt. Wenn ja müsste der Anbau entsprechend veränderter Pflanzen in der EU genehmigt und die Produkte gekennzeichnet werden.

Gutachter Krämer bejaht dies. Seiner Ansicht nach sind Züchtungsverfahren nur dann von der Gentechnikregulierung ausgenommen, wenn diese bereits bei Inkrafttreten der EU-Richtlinie „seit langem als sicher“ angesehen wurden. Bei den neuen Gentechnik-Verfahren, bei denen etwa die Gen-Schere CRISPR/Cas zum Einsatz kommt, ist das aber nicht der Fall. Der Generalanwalt beim EuGH, Michal Bobek, hatte dagegen im Januar die Ansicht vertreten, die Ausnahmeregelung für Mutagenese in der Freisetzungsrichtlinie umfasse auch technische Verfahren, die erst entwickelt wurden, nachdem die Freisetzungsrichtlinie 2001 in Kraft getreten war.

Auch das Vorsorgeprinzip interpretieren Krämer und Bobek unterschiedlich. Nach Ansicht Krämers muss der Gesetzgeber mögliche Risiken neuer Gentechnik-Verfahren schon untersuchen, wenn unsicher ist, ob es welche gibt. Krämer begründet dies mit der Entstehungsgeschichte der Freisetzungsrichtlinie. Bobek dagegen verlangt wissenschaftlich begründete Hinweise, dass es Risiken geben könnte.

Falls der europäische Gerichtshof der Meinung des Generalanwaltes folgt, könnten sich in der EU erhebliche Lücken in der Gentechnikregulierung ergeben, befürchtet Testbiotech. In diesem Fall wäre es unerlässlich, dass die Politik aktiv wird, um beispielsweise unkontrollierte Importe oder Freisetzungen zu verhindern, so der Verein. [vef]

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