Wohin fließen die Milliarden? (Foto: CC0)

Wertschätzung

Finden Sie diese Nachricht hilfreich? Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Der Schweizer Bundesrat will lockere Regeln für Genome Editing

Die Schweizer Regierung will das dortige Gentechnikrecht ändern und bis Ende des Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Dessen Ziel soll sein, die Zulassung von Produkten aus Genome Editing zu erleichtern. Bestrebungen in diese Richtung gibt es auch in den Niederlanden und Norwegen.

Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, das geltende Gentechnikrecht solle „risikobasiert den neuen Entwicklungen angepasst werden“. Um das Vorsorgeprinzip zu wahren, müssten „Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch die aus neuen gentechnischen Verfahren hergestellten Organismen frühzeitig – bereits vor der Anwendung – identifiziert und Massnahmen zur Risikoverminderung getroffen werden“. Auf dieser Basis sollen die Produkte dann in verschiedene Risikokategorien eingestuft werden, für die unterschiedliche Anforderungen gelten würden. Die Details sollen Wirtschafts- und Umweltministerium klären. Anschließend will der Bundesrat nach dem Sommer 2019 „Eckpunkte zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen“ verabschieden und bis Ende des Jahres einen ersten Gesetzentwurf in die öffentliche Diskussion geben.

Man sei offen für eine Differenzierung der Risiken, zitierte die Neue Züricher Zeitung (NZZ) Paul Scherer, den Geschäftsführer der Schweizer Allianz Gentechfrei. Allerdings müssten geneditierte Produkte zwingend gekennzeichnet werden. Ob dann ‚GVO’ oder ‚geneditiertes Produkt’ auf der Verpackung stehe, spiele eine untergeordnete Rolle.

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in der Schweiz noch bis Ende 2021 verboten. Rechtzeitig vorher muss das Schweizer Parlament entscheiden, ob es dieses Moratorium verlängert. Dann wird zur Debatte stehen, ob das Moratorium auch für gen-editierte Pflanzen gelten soll, oder ob deren Anbau zulässig sein wird. Allerdings sei ein Schweizer Alleingang aufgrund des Warenaustauschs mit der EU in der Praxis nicht möglich, zitiert die NZZ Sarah Stalder, die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz. Die Schweizer Regulierung müsse sich aus praktischen Gründen an jene der EU anlehnen, sekundierte ein Schweizer Rechtsprofessor in der NZZ.

Doch welchen Weg werden die EU und ihre Mitgliedsstaaten gehen? In den Niederlanden hat sich das Rathenau Institut für eine dem Schweizer Vorstoß vergleichbare Lösung ausgesprochen. Das Institut ist eine Denkfabrik der Königlichen Akademie der Wissenschaften und hat sich mit einem Bericht direkt an die Abgeordneten des niederländischen Parlaments gewandt. Darin steht auch, dass sich die niederländische Regierung dafür einsetze, genom-editierte Pflanzen, bei denen keine fremde DNA im Endprodukt vorhanden ist, von der EU- Gentechnik-Richtlinie auszunehmen. Als positives Beispiel erwähnt der Rathenaubericht Norwegen, das wie die Schweiz nicht zur EU gehört.

Dort hat der Biotechnologierat, der die Regierung berät, im Dezember 2018 einen Vorschlag zur Änderung des Gentechnikrechts vorgelegt. Er empfiehlt, für genom-editerte Produkte vier Risikoklassen einzuführen. Ein Thema, das in der Debatte immer wieder auftaucht, ist norwegischer Lachs, eines der wichtigsten Exportprodukte des Landes. Der könnte mit Hilfe von Genome Editing resistenter gegen Lachsläuse werden, schwärmt etwa die Zeitschrift Fiskeribladet. [lf]

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK