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EU-Lebensmittelbehörde muss Glyphosatstudien veröffentlichen

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden: Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA muss geheimgehaltene Studien der Industrie über den Unkrautvernichter Glyphosat freigeben. Die Informationen über die Wirkungen des Herbizids seien wichtiger als der Schutz von Geschäftsinteressen, stellten die Richter fest.

Vier grüne Europaparlamentarier hatten bei der EFSA Zugang zu zwölf Studien der Glyphosathersteller Monsanto und Cheminova verlangt, die sich mit dem Krebsrisiko des Wirkstoffs befassten. Konkret wollten sie die Teile der Studien sehen, die sich auf „Material, Versuchsbedingungen und Methoden“ sowie „Ergebnisse und Analyse“ bezogen. Begründet hatten sie ihre Forderung mit der Århus-Verordnung der EU. Sie gewährt Unionsbürgern Zugang zu Umweltinformationen, die „Emissionen in die Umwelt“ betreffen. Die Behörde hatte die Herausgabe der Studien verweigert und dies damit begründet, dass eine Veröffentlichung die Geschäfts- und Finanzinteressen der Hersteller gefährden würde. Außerdem liege kein überwiegendes öffentliches Interesse vor und die angefragten Studienteile seien auch keine Emissionen im Sinne der Århus-Verordnung. Gegen diese EFSA-Entscheidung hatten die vier Parlamentarier geklagt – und in vollem Umfang Recht bekommen.

Die Richter werteten das Ausbringen zugelassener Pestizide als Emission im Sinne der Århus-Verordnung. Sie stellten darüber hinaus klar, dass mit Emissionen nicht nur Informationen darüber gemeint seien, was in die Umwelt freigesetzt werde. Das Interesse der Öffentlichkeit bestehe gerade darin, „zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann“, schrieben die Richter. Deshalb müsse die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über die mehr oder weniger langfristigen Folgen dieser Emissionen haben. Dieses öffentliche Interesse wiege schwerer als der Schutz der geschäftlichen Interessen einer Firma. Mit einer direkten Veröffentlichung der Studien ist allerdings noch nicht zu rechnen. Gegen das Urteil kann die EFSA innerhalb von zwei Monaten Widerspruch beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

„Es ist amtlich: die sagenumwobenen geheimen Studien, die die angebliche Unbedenklichkeit des Pflanzenvernichters Glyphosat nachweisen, hätten nicht geheim bleiben dürfen“, kommentierte der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling. „Das Urteil ermöglicht es unabhängigen Wissenschaftlern, die Giftigkeit von Glyphosat anhand von öffentlich zugänglichen Studien neu zu beurteilen“, sagte seine Kollegin Maria Heubuch. „Wieder einmal stellt ein Europäisches Gericht klar: Gemeinwohlinteressen haben in der europäischen Gesetzgebung Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen“, freute sich Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring. Die Bundesregierung sei nun gefordert, den Glyphosat-Ausstieg auf nationaler und europäischer Ebene auf den Weg zu bringen. „Das Gefeilsche um möglichst minimale Anwendungseinschränkungen und Zulassungsverlängerungen Glyphosat-haltiger Herbizide für die Landwirtschaft muss ein Ende haben“, sagte Schöne. [lf]

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