Zehn Jahre „Ohne GenTechnik“-Siegel: v.l. Christoph Zimmer, Vorstandsmitglied des VLOG, die Bayerische Landtagspräsidentin und Siegel-Initiatorin Ilse Aigner sowie Florian Bauer, Geschäftsführer der Bauer-Gruppe. Foto: Thomas Götz / VLOG

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Glyphosat-Urteil: Bayer bleibt für Krebserkrankung verantwortlich

Ein US-Richter in Kalifornien hat ein Juryurteil vom März bestätigt: Der Chemiekonzern Bayer ist für die Krebserkrankung eines US-Rentners verantwortlich. Der Bundesrichter reduzierte den Schadenersatz für Edwin Hardemann, der jahrelang mit dem Unkrautvernichter Glyphosat gearbeitet hatte, gestern allerdings von 80 auf 25 Millionen Dollar. Die deutsche Bundesregierung erwartet, dass die Glyphosatzulassung in Europa Ende 2022 auslaufen wird.

Für die mehr als 13000 klagenden Glyphosat-Geschädigten in den USA lässt dieses Urteil aus zwei Gründen hoffen: Zum einen bestätigt zum zweiten Mal ein Berufsrichter die Einschätzung einer Geschworenen-Jury, dass Glyphosat die Krebserkrankung eines Nutzers verursacht hat. Der persönliche Schadenersatz für Hardeman bleibt daher auch bei fünf Millionen Dollar. Zum anderen hält der Richter das Verhalten der Bayer-Tochter Monsanto für „verwerflich“, weil sie die Gesundheitsrisiken ihres Unkrautvernichters verschleierte, statt sie aufzuklären und zu vermeiden. Deshalb verurteilte er das Unternehmen erneut zu einem sogenannten Strafschadenersatz, den es im deutschen Recht nicht gibt.

Dass dieser Strafschadenersatz mit 20 Millionen Dollar deutlich niedriger ausfällt als im März (damals waren es 75 Millionen), hat verfassungsrechtliche Gründe: Wie US-Gerichte entschieden, muss der Strafschadenersatz in einem angemessenen Verhältnis zum eigentlichen Schadenersatz stehen. Sie haben festgelegt, dass er maximal neunmal so hoch sein darf wie der Schadenersatz. Der kalifornische Richter Vince Chhabria hat ihn bei Edwin Hardeman auf das Vierfache des persönlichen Schadenersatzes reduziert, da ihm Beweise dafür fehlten, dass ein bekanntes oder offensichtliches Gesundheitsrisiko vertuscht werden sollte.

Der Bayer-Konzern hat trotzdem bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Parallel läuft allerdings bereits ein Mediationsverfahren mit dem angesehenen US-Anwalt Kenneth Feinberg, zu dem Chhabria die Parteien verpflichtet hat. Der Richter, bei dem sich Hunderte von Glyphosat-Klagen gegen den Konzern stapeln, will die Verfahren abkürzen und die Beteiligten zu einer außergerichtlichen Einigung bewegen. Denn der Weg durch die Instanzen würde Jahre dauern. Und auch Bayers Aktionäre erhöhen offenbar inzwischen den Druck auf das Management, die Klageflut mit einem Vergleich einzudämmen.

In Deutschland scheint sich unterdessen eine gemeinsame Position in der großen Koalition zum Glyphosatausstieg abzuzeichnen. Wie der Tagesspiegel berichtet, seien das in der Frage seit Jahren zerstrittene Agrar- und das Umweltministerium „nah“ an einer Einigung auf einen Ausstiegsplan - auch was Auflagen für glyphosathaltige Spritzmittel angeht. Agrarministerin Julia Klöckner geht danach davon aus, dass es unter den europäischen Mitgliedsstaaten keine Mehrheit mehr für eine Verlängerung geben wird, wenn die Zulassung für das Totalherbizid im Dezember 2022 endet. Auch in Deutschland solle das umstrittene Unkrautgift danach nicht mehr versprüht werden, so Klöckner. [vef]

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