Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat 20 Verbraucher einige Wochenenden lang über Chancen und Risiken des Genome Editing diskutieren lassen. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit der Verbraucher erhalten bleiben müssen. Für mögliche Schäden sollen die Hersteller haften.
Verbraucher-Konferenz nennt das BfR diese Veranstaltung, zu der es bereits im Sommer interessierte Verbraucher eingeladen hatte. Aus 147 Anmeldungen wurden 20 Menschen ausgewählt, die in Bezug auf Alter, Bildung und Beruf ein möglichst heterogenes Spektrum abbilden sollten. Moderiert von einem externen Dienstleister verbrachten diese 20 Menschen gemeinsam zwei Wochenende im August. Dabei erhielten sie eine Einführung zu den wissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Aspekten des Genome Editing und erarbeiteten Fragen, die sie an Fachleute richten wollten. Aus einer Liste von 32 Experten wählten sie 13 aus, die bei der Abschlusskonferenz Ende September die Fragen beantworteten. „Im Anschluss wurde darauf aufbauend das Verbrauchervotum erstellt“, beschreibt das BfR das Verfahren.
„Bei der Beurteilung der neuen gentechnischen Methoden, die unter dem Begriff Genome Editing zusammengefasst werden, gibt es in unserer Verbrauchergruppe stark divergierende Meinungen“, heißt es in dem Votum. Dennoch einigte sich die Gruppe auf „anwendungsübergreifende Forderungen“. Dazu zählen die „Beibehaltung des Vorsorgeprinzips“ und die „Wahlfreiheit der Verbraucher“, aber auch der „Vorrang sozialer Aspekte vor Konzerninteressen“. Zudem sollten tierische Lebensmittel gekennzeichnet werden, wenn Futtermittel gentechnisch verändert wurden. „Es besteht weitgehend Konsens, dass es sinnvoll und notwendig ist, erfolgreiche Anbaumethoden und -techniken des ökologischen Landbaus auch in der konventionellen Landwirtschaft stärker zu verbreiten“, heißt es im Votum weiter. „Ebenso besteht weitgehender Konsens in der Einschätzung, dass die bisherige Anwendung der klassischen Gentechnik die Industrialisierung der Landwirtschaft befördert hat.“
Bei vielen anderen Forderungen ist nicht ersichtlich, ob es sich um Einzelmeinungen oder die Mehrheit der Gruppe handelt. Etwa wenn sich im Text Sätze finden wie: „Auch die Zulassung von Sorten aus natürlicher Züchtung muss ökologische und andere Risiken prüfen“. Auch Formulierungen wie „von einigen TeilnehmerInnen“ oder „Teile der Verbrauchergruppe“ sind nicht klar definiert. Bei der „Gleichsetzung von Punktmutation durch Genome Editing mit konventioneller Mutagenese“ spricht der Bericht von einer geteilten Meinung in der Gruppe. Es wird aber aus der Formulierung nicht deutlich, wie stark die unterschiedlichen Positionen in der Gruppe vertreten sind.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) begrüßte die im Votum formulierten Forderungen der Verbrauchergruppe. „Wir stimmen mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern darin überein, dass neue Techniken sich daran messen lassen müssen, was sie zur Nachhaltigkeit beitragen können“, sagte Daniela Wannemacher, Leiterin Gentechnikpolitik des BUND. Sie kritisierte „die bisher erfolgte einseitige Festlegung von Seiten des Bundesinstituts wie auch von Seiten des Bundesagrarministeriums auf die vermeintlichen Chancen der Technologie“. [lf]