Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) hat ethische Überlegungen zum sogennanten „Innovationsprinzip“ veröffentlicht. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, „dass es ethisch gesehen keinen plausiblen Grund gibt“, der politischen Forderung nach „einer rascheren Zulassung von innovativen Produkten mit erheblichem Schadenspotenzial“ nachzukommen.
Die EKAH geht in ihrem Bericht der Frage nach, ob das Vorsorgeprinzip Innovation verhindert, wie dies oft – vor allem von Wirtschafts- und Forschungsseite - behauptet wird. Die Antwort des Berichts ist eindeutig: Nein! Im Gegenteil: das Vorsorgeprinzip könne, richtig angewandt, innovationsfördernd sein.
Dabei argumentieren die Ethikexperten so: Eine Vorsorgesituation - wie etwa die Entwicklung und Anwendung neuer gentechnischer Verfahren - zeichne sich dadurch aus, „dass ein Schaden eintreten könnte, man aber nur über beschränktes Wissen darüber verfügt, mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser mögliche Schaden eintritt“. Die ethische Idee der Vorsorge begründe in solchen Situationen „eine Pflicht, Massnahmen zu ergreifen, um mögliche schwerwiegende Schäden zu verhindern oder soweit zu begrenzen, dass sie ein zulässiges Mass nicht überschreiten, sollten sie eintreten“. Diese Pflicht bestehe selbst dann, „wenn man über die Eintrittswahrscheinlichkeit (noch) nicht mehr weiss, als dass sie grösser als null ist.“
Ebenso wie die Risiken sind aus Sicht der Ethiker in Vorsorgesituationen auch die möglichen Chancen einer neuen Technik noch nicht wissenschaftlich belegbar. Deshalb müssten „auch Nutzenpotenziale erforscht und, soweit in einer Vorsorgesituation zulässig, Daten zur Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung erhoben werden“, schreiben die Experten. Insofern seien „Überlegungen zum Innovationspotenzial und den entsprechenden Chancen ein fester Bestandteil einer Vorsorgesituation“. Zumal Vorsorgemaßnahmen auch zu einer „Suche nach alternativen, risikoärmeren Entwicklungspfaden“ führen könnten. Die Ethiker betonen, dass es bei der Vorsorge nicht darum gehe, Risiken und Chancen abzuwägen oder auszubalancieren. Dies sei erst möglich, wenn die Risiken bekannt seien und bewertet werden könnten. Dann aber bestehe keine Vorsorgesituation mehr.
Das Fazit der Ethiker: „Die Zulassung dieser Technologien und der entsprechenden Produkte ist aus ethischer Sicht an ein relativ anforderungsreiches Verfahren gebunden, das auch dann nicht zur Disposition steht, wenn es länger dauern sollte, bis sie auf den Markt kommen.“ Dies sei aus ethischer Sicht auch dann zu berücksichtigen, „wenn dieser Fortschritt nötig erscheint, um die anstehenden globalen Herausforderungen meistern zu können.“
Der von der Schweizer Regierung eingesetzten EKAH gehören zwölf hochrangige Ethikexperten aus verschiedenen Fachbereichen an. Sie haben den Auftrag, „Entwicklungen und Anwendungen der Bio- und Gentechnologie im ausserhumanen Bereich zu beobachten und aus ethischer Sicht zu beurteilen“, heißt es auf der Webseite der EKAH. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Regierung und Behörden beim Erlass und Vollzug von Gesetzen zu beraten. [lf]