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Bayer: Die Vergleichsverhandlungen gehen in die letzte Runde

Die Anwälte der Glyphosat-Kläger in den USA und der Bayer-Konzern steuern auf einen Vergleich in den nächsten Wochen zu. Genannt werden derzeit Summen von acht bis zehn Milliarden US-Dollar. Doch es könnte noch teurer werden, alle wichtigen Anwaltskanzleien ins Boot zu holen.

Der New Yorker Anwalt Ken Feinberg, der die Verhandlungen moderiert, sagte der Agentur Bloomberg, dass ein Vergleich innerhalb eines Monats erreicht werden könnte. Während Feinberg selbst keine Zahlen nannte, zitierte Bloomberg Quellen „mit direkter Kenntnis der Verhandlungen“. Sie sprachen von einer Summe von zehn Milliarden US-Dollar, das wären neun Milliarden Euro. Von dieser Summe sollen acht Milliarden Dollar die anstehenden Klagen beilegen und zwei Milliarden Dollar für zukünftige Klagen reserviert werden. Feinberg sprach gegenüber Bloomberg von bis zu 85.000 Roundup-Klagen in den USA. Bayer wies dies als Spekulation zurück und betonte, dass die Zahl der zugestellten Klagen „deutlich unter 50.000“ liege. Im Oktober 2019 hatte der Konzern von 42.700 Klagen gesprochen.

Doch noch haben nicht alle Anwaltskanzleien sich mit Bayer geeinigt. Wie die Organisation US Right To Know berichtete, hatte sich die Kanzlei Miller bei den Verhandlungen bisher stark zurückgehalten, während andere Anwälte bereits einen Vertrag mit dem deutschen Konzern unterzeichnet hätten. US Right To Know zitierte Feinberg mit den Worten, Miller suche „eine seiner Meinung nach angemessene Entschädigung“ und dass es unklar sei, ob es ohne Miller zu einer globalen Einigung kommen könne.

Um die weiteren Vergleichsverhandlungen nicht zu belasten, wurde vergangenen Freitag kurzfristig die Eröffnung des nächsten Verfahrens abgesagt. Der Fall Wade vs. Monsanto wäre die erste Klage gewesen, die vom Bezirksgericht von St. Louis, wo Monsanto seinen Hauptsitz hat, verhandelt worden wäre. Die Jury war bereits bestellt und Monsanto hatte erfolglos versucht, die Übertragung des Prozesses durch lokale Fernseh- und Radiosender zu verhindern. Die Kanzlei Miller ist in dem Verfahren auf Seiten der Kläger engagiert. Die Einwilligung in die Verschiebung wird als Zeichen gedeutet, dass auch Miller bereit sein könnte, einen Vergleich abzuschließen. Dem Handelsblatt sagte Kanzleichef Michael Miller: „Die Miller-Kanzlei wird einem Vergleich zustimmen, wenn Bayer ein faires Vergleichsangebot macht.“ Eine Messlatte dafür nannte Miller auch: „Erinnern Sie sich daran, dass Bayer vor dem Johnson-Prozess unser Angebot, uns bei sechs Millionen zu einigen, abgelehnt hat.“ Stattdessen sei der Konzern zu 86 Millionen US-Dollar verurteilt worden und habe erheblich an Börsenwert verloren. Die Klage des Hausmeisters Dewayne Johnson war der erste von drei Prozessen, die Bayer in erster Instanz verloren hat.

Die Vergleichsverhandlungen gehen also in die womöglich letzte Runde und die meisten anstehenden Gerichtstermine wurden deshalb in den letzten Monaten verschoben. Doch nicht alle: Am Bezirksgericht von Contra Costa in Nord Kalifornien läuft seit letzter Woche die Verhandlung im Fall Caballero gegen. Monsanto. Auch hier wird die Klägerin von der Kanzlei Miller vertreten. Ende Februar steht dann in San Francisco der Fall Stevick gegen Monsanto an. In den darauf folgenden Monaten sollen mehrere Verhandlungen in St. Louis beginnen. [lf]

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