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Betrugslabor lieferte Industrie-Studien für die Glyphosatzulassung

Ein großes deutsches Labor, das Studien im Auftrag der Chemie- und Pharmaindustrie erstellte, steht unter massivem Betrugsverdacht. Für die Zulassung von Glyphosat hatte dieses Labor insgesamt 24 Studien geliefert. Studien mit großem Gewicht, denn sie erfüllten den international anerkannten Qualitätssicherungsstandard der „Guten Laborpraxis“ (GLP).

Im Oktober 2019 berichtete das ARD-Nachrichtenmagazin Fakt über Betrugsvorwürfe gegen ein großes deutsches Tierversuchslabor, das Laboratory of Pharmacology and Toxicology (LPT) in Hamburg. Nach der Sendung meldeten sich ehemalige Mitarbeiter, die die Vorwürfe bestätigten. Nach ihren Aussagen hat das Labor seit 2005 mehrfach Studien für Zulassungsverfahren gefälscht, indem Tiere ausgetauscht oder Daten abgeändert wurden. Das Pestizid Aktionsnetzwerk PAN, Global 2000 und Corporate Europe Observatory veröffentlichten in dieser Woche Recherche-Ergebnisse, wonach mindestens jede siebte der im Zulassungsverfahren für das Herbizid Glyphosat von den Antragstellern vorgelegten Studien von LPT erstellt worden war.

Es stelle sich „ die grundsätzliche Frage, ob den Risikobewertungen für Arzneimittel, Pestizide und Chemikalien, die auf LPT-Studien basieren, vertraut werden kann“, schrieben die drei Organisationen zu ihrer Recherche. Noch bedenklicher sei, dass Laboratorien „trotz des vermeintlich fälschungssicheren GLP-Standards offenbar in der Lage sind, über Jahre und Jahrzehnte Studien zu fälschen, ohne dass es von den Kontrollbehörden bemerkt wird“. Dies sei besonders problematisch, weil GLP-Studien von den Behörden automatisch als zuverlässig eingestuft würden, während Nicht-GLP-Studien aus der universitären Forschung als unzuverlässig disqualifziert würden. Als Beleg dafür führten die drei Organisationen die Glyphosat-Zulassung an: Von den 46 vorgelegten GLP-Studien der Industrie habe nur eine eine erbgutschädigende Wirkung ergeben. Bei den unabhängigen Studien ohne GLP-Standard hätten drei Viertel eine DNA-Schädigung gezeigt. Für den an der Recherche beteiligten Toxikologen Peter Clausing ist deshalb klar: „Die Tests müssen von unabhängigen Labors unter öffentlicher Kontrolle durchgeführt werden, während die Finanzierung der Studien von der Industrie getragen werden sollte.“

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigte, dass 24 Studien von LPT in die Bewertung von Glyphosat eingeflossen seien. Drei von ihnen hätten sich mit Erbgutveränderungen befasst und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Hinweise auf Mutagenität gebe. Das BfR sieht allerdings wegen der vielen anderen vorliegenden Studien keinen Anlass, „die Gesamtbewertung zu Glyphosat in Frage zu stellen“. Zum GLP schrieb die Behörde: „Nicht-Konformitäten und Fälschungen können grundsätzlich nicht völlig ausgeschlossen werden. Durch die Regelungen zur Einhaltung der GLP wären sie aber nur mit hohem Aufwand und krimineller Energie möglich“. Für die Kontrolle und das Aufklären von Vorwürfen seien die jeweiligen Überwachungsbehörden der Bundesländer zuständig.

Der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner hält die Stellungnahme des BfR für unzureichend, weil sie wesentliche Fragen nicht beantworte: „Was hat die Behörde seit Bekanntwerden der Betrugsvorwürfe unternommen, um Zulassungen zu überprüfen, in die zweifelhafte LPT-Studien eingeflossen sind“, will Ebner wissen. Und auch, welche Konsequenzen „aus diesem katastrophalen Kontrollversagen“ gezogen würden? [lf]

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