Campact übergibt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (re.) 450.000 Unterschriften gegen Glyphosat. Foto: Jakob Huber/Campact (https://bit.ly/2k4ovMU; https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/)
Campact übergibt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (re.) 450.000 Unterschriften gegen Glyphosat. Foto: Jakob Huber/Campact (https://bit.ly/2k4ovMU; https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/)

Insektenschutz: Kabinett beschließt Gesetz mit Streitpunkten

10.02.2021

Zum Schluss musste gar die Kanzlerin schlichten: Nach monatelangem Ringen zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerin hat das Bundeskabinett heute ein Gesetzespaket zum Insektenschutz beschlossen. Es soll vor allem den Pestizideinsatz beschränken. Doch es gibt eine Liste, was im Parlament noch „geklärt“ werden muss. Und mehrere Bundesländer drohen damit, das Paket im Bundesrat zu blockieren.

Der verabschiedete Entwurf aus dem Haus von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) ändert das Bundesnaturschutzgesetz. Er stellt artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern unter Biotopschutz. Der Bestand dieser insektenreichen Biotope ist durch die zunehmend intensivere Landwirtschaft besonders bedroht. Zudem sieht der Entwurf mehrere Maßnahmen gegen nächtliche Lichtverschmutzung vor. Der Gesetzesänderung muss noch der Bundestag zustimmen. Die CDU/CSU-Fraktion wandte sich bereits gegen pauschale Verbote und kündigte Änderungswünsche an. Auch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) verlangte in einer Protokollerklärung noch Änderungen wie eine Öffnungsklausel für die Bundesländer und einen finanziellen Ausgleich für betroffene Landwirte.

Zweiter Teil des Pakets ist eine Novelle der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aus dem Bundesagrarministerium. Sie verbietet es, in Naturschutzgebieten, Nationalparks und geschützten Biotopen Herbizide und Insektizide einzusetzen. Explizit ausgenommen sind Trockenmauern im Weinbau. In Gebieten, die nicht unter Naturschutz, sondern nur unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (EU) stehen, dürfen Gärtner und Landwirte weiterhin Pestizide einsetzen. Freiwillige Agrarumweltmaßnahmen sollen dazu beitragen, dass geringere Mengen versprüht werden.

Die Novelle sieht zudem vor, dass die Landwirte beim Spritzen fünf bis zehn Meter Abstand zu Gewässern einhalten müssen. Ferner legt sie fest, dass ab dem 1. Januar 2024 kein Glyphosat mehr versprüht werden darf. Bis dahin ist der Einsatz des Totalherbizids eingeschränkt, allerdings mit mehreren Ausnahmen. Verboten wird, Glyphosat kurz vor der Ernte zu spritzen, um ein gleichzeitiges Abreifen zu erreichen.

Bauernverbände liefen bis zuletzt mit Protestbriefen und Demonstrationen Sturm gegen das Gesetzespaket. Die Landwirtschaftsminister von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen teilten laut topagrar online bereits mit, dass sie die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung im Bundesrat ablehnen werden. Dieser muss der Verordnung noch zustimmen. Der baden-württembergische Agrarminister Hauk forderte vor einer Abstimmung noch Änderungen am Entwurf.

Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßten den Kabinettsbeschluss. „Es ist richtig, dass in bestimmten Schutzgebieten nun kooperative Lösungen gesucht werden, bei denen Landwirte für den Insektenschutz honoriert werden“, kommentierte der Vorsitzende des Bundes für Umwelt- und Naturschutz. „Solche Ansätze müssen aber verpflichtend zum dauerhaften Verzicht des Pestizideinsatzes bis 2024 führen“, forderte Olaf Bandt. Auch für den Schwesterverband Nabu ist das Insektenschutzpaket ein „erster Schritt in die richtige Richtung“. Nachdem das Aktionsprogramm Insektenschutz ursprünglich mit wesentlichen ambitionierten Zielen gestartet sei, habe der NABU allerdings mehr erwartet, sagte dessen Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Die eigentliche Arbeit beginnt nun in den Bundesländern.“ Von ihnen werde der Erfolg des Insektenschutzpakets maßgeblich abhängen. [lf/vef]

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