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US-Richter weist Glyphosat-Vergleichsvorschlag erneut zurück

Ein wichtiger Teil des milliardenschweren Glyphosat-Vergleichs der Bayer AG in den USA hängt weiter in der Schwebe. Der US-Bundesrichter Vince Chhabria wies zum zweiten Mal einen Vorschlag zurück, der den Umgang mit künftigen Verfahren regeln sollte. Er empfahl dem Konzern stattdessen, auf Roundup-Verpackungen vor der Krebsgefahr zu warnen.

Um die Glyphosatklagen endgültig beizulegen, braucht Bayer eine Regelung für zukünftige Fälle, in denen Menschen an Lymphdrüsenkrebs erkranken und dies auf den Gebrauch des Herbizids Roundup der Bayer-Tochter Monsanto zurückführen. Dazu hatte das Unternehmen mit Klägeranwälten im letzten Sommer einen ersten Vorschlag gemacht, ihn nach Chhabrias Kritik zurückgezogen und im Februar ein überarbeitetes Konzept vorgelegt. Demnach stellt der Konzern zwei Milliarden US-Dollar für einen Fonds zur Verfügung, aus dem in den nächsten vier Jahren Glyphosatanwender, die an Lymphdrüsenkrebs erkranken, mit bis zu 200.000 US-Dollar entschädigt werden können. Ebenso berechtigt wären Glyphosatnutzer, die bereits erkrankt sind, aber noch keinen Rechtsanwalt mit einer Klage beauftragt haben. Wer die Entschädigung annimmt, würde auf sein Recht verzichten, Bayer auf Strafschadensersatz zu verklagen.

In einer Anhörung zu dem Vorschlag zeigte sich US-Bundesrichter Vince Chhabria skeptisch. Es falle dem Gericht schwer zu beurteilen, ob die Summe angemessen sei, da Bayer keine Angaben über die Höhe der Zahlungen bei den bisher getroffenen außergerichtlichen Einigungen mache und überdies die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht abzuschätzen sei, erklärte Chhabria. Er monierte, dass der Vorschlag alle künftig möglicherweise Geschädigten binde, die vor Februar 2021 mit Glyphosat in Berührung kamen. Gleichzeitig sei der Entschädigungsfonds aber nur auf vier Jahre ausgelegt. Chhabria bemängelte auch, dass noch gesunde Roundup-Anwender den Vergleichsvorschlag nicht verstehen könnten, da er „von einem Problem spricht, das zu weit entfernt ist“, zitierte die Agentur Reuters. Sie berichtete auch, dass Chhabria dem Konzern vorschlug, Roundup mit einem Warnhinweis zu versehen. So ließen sich künftige Klagen am besten vermeiden.

Weiterhin kritisch sah der Richter, dass ein Wissenschaftsgremium binnen vier Jahren einen Bericht vorlegen soll, ob und unter welchen Bedingungen Roundup Lymphdrüsenkrebs auslösen kann – als Basis für zukünftige Verfahren. Er könne nicht nachvollziehen, was für einen Vorteil die Betroffenen davon hätten, wenn sie dieser Regelung zustimmen, sagte Chhabria. Schließlich seien alle bisherigen Geschworenenprozesse zu ihren Gunsten ausgegangen. In drei Fällen in erster Instanz wurde Bayer bisher zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteil. In zwei dieser Fälle verlor Bayer auch das Berufungsverfahren. Erst vor wenigen Tagen bestätigte ein Bundesgericht, dass der Konzern an den Rentner Edwin Hardemann 25 Millionen Dollar als Schadensersatz und Strafe zahlen muss. Bayer prüfe, das Oberste Gericht, den US Supreme Court, einzuschalten, berichtete das Manager Magazin.

Chhabria kündigte an, die Prüfung des Vorschlags werde einige Zeit in Anspruch nehmen und legte Bayer und den Klägeranwälten nahe, den Vorschlag zurückzuziehen. Es sei üblich, dass Gerichte gewisse Änderungswünsche an solche Vereinbarungen hätten, sagte Bayer gegenüber Reuters: „Wir sind zuversichtlich, die vom Gericht aufgeworfenen Punkte gemeinsam mit den Klägeranwälten lösen zu können.“ Allerdings arbeitet Bayer nur mit einigen Anwälten zusammen, die gut an der Abwicklung eines solchen Vergleichs verdienen würden. Die Organisation U.S. Right to Know berichtete, dass 160 Anwälte von über 90 Kanzleien bei Chhabria ihre Ablehnung des Vorschlags zu Protokoll gegeben hatten. Der Vergleich würde die Rechte künftiger Betroffener beschneiden, während Bayer unbehelligt ein als gefährlich geltendes Produkt weiter vertreiben dürfe, argumentierten sie. Die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) sieht für den Konzern bloß eine Möglichkeit, die Klage-Welle zu beenden. So lange das Mittel auf dem Markt bleibe, werde es auch Geschädigte und somit Prozesse geben, sagte CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: „Darum muss Bayer die Vermarktung von Glyphosat endlich stoppen.“ [lf]

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