Rote Seebrassen aus Japan - gentechnikfrei (Foto: Malias, Flickr.com, cc-by-2.0)

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EU fragt Bürger: neue Regeln für neue Gentechnik?

Noch bis 22. Oktober können alle EU-Bürgerinnen und Bürger sich an einer Konsultation der EU-Kommission beteiligen. Sie will bestimmte Verfahren der neuen Gentechnik aus dem bisherigen Gentechnikrecht herausnehmen und hat ihren Fahrplan für dieses Vorhaben zum Kommentieren ins Netz gestellt. Zahlreiche Organisationen haben die Menschen aufgerufen, sich an der Konsultation zu beteiligen und ihren Protest gegen die Kommissionspläne zum Ausdruck zu bringen.

Bereits in ihrer im April 2021 vorgelegten Studie zu neuen gentechnischen Verfahren hat die Kommission durchblicken lassen, dass sie das Gentechnikrecht zugunsten dieser neuen Technologien ändern will. Mit der am 24. September begonnenen Konsultation hat sie ihre Pläne präzisiert und mitgeteilt, dass sie die bisherige Gentechnik-Gesetzgebung so verändern will, dass bei Pflanzen, die „durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnen“ wurden, die bisherige Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen entfällt.

Diese Umschreibung schließt die meisten Anwendungen der neuen Gentechnik ein, auch solche, bei denen zahlreiche Änderungen in einem Pflanzengenom vorgenommen werden. Außen vor bleiben lediglich Anwendungen, bei denen fremdes Erbgut, etwa von Bodenbakterien oder völlig artfremden Pflanzen eingebracht würde. Detaillierter hat die Kommission ihre Pläne nicht ausgeführt, sondern nur die nächsten Schritte mitgeteilt, die eine große öffentliche Konsultation im zweiten Quartal 2022 umfassen und in einen Verordnungsvorschlag der Kommission im zweiten Quartal 2023 münden sollen.

Bereits im Vorfeld der Konsultation hatten 57 europäische Organisationen das Vorhaben der Kommission scharf kritisiert. Sie warfen ihr eine parteiische Politik vor. In die Erarbeitung des Fahrplans seien zu drei Viertel Beiträge der Agro-Gentechnikindustrie eingeflossen. Zudem verlasse sich die Kommision „viel zu sehr auf die nicht überprüfbaren Versprechen der Industrie“. Die Behauptung, dass Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, einen Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen beitragen könnten, sei nicht belegt und stütze sich auf „nicht überprüfbare Versprechen der Gentechnik-Lobbygruppen“. Gleichzeitig ignoriere die Kommission „eine Vielzahl wissenschaftlicher Erkenntnisse und Analysen, die auf die Risiken der neuen Gentechniken hinweisen“. Es gebe keine wissenschaftliche Grundlage, ganze Klassen von neuen Gentechniken und deren Produkte zu deregulieren. Die Organisationen verweisen darauf, dass die Kommission selbst in ihrer Studie den Pharmasektor zitiert habe, wonach „die Technologie nicht ohne Risiko ist und die Produkte einer Risikobewertung unterzogen werden sollten“. „Doch wir sollen glauben, dass die Deregulierung derselben Techniken im Lebensmittel- und Landwirtschaftssektor sicher wäre“, monieren die Organisationen.

Sie rufen deshalb europaweit die Bürgerinnen und Bürger auf, schon jetzt ihren Protest gegen eine Deregulierung deutlich zu machen und sich an der Konsultation zu beteiligen. Für diese muss man sich auf der Webseite der Kommission registrieren, die Stellungnahme wird veröffentlicht. Derzeit sind dort mehr als 9300 Feedbacks zu lesen. Einfacher geht eine Beteiligung über die Organisationen, die die Kampagne Keep GMO out of our food (dt.: Halte Gentechnik aus unseren Lebensmitteln raus) unterstützen. Auf deren Webseiten finden sich Formulare, über die man sich am Feedback-Mechanismus der EU-Kommission beteiligen kann. Klar Stellung bezogen gegen eine Deregulierung haben übrigens auch die großen deutschen und europäischen Handelsunternehmen. Sie wehren sich dagegen, dass sie künftig ungetestete und nicht gelabelte Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten verkaufen sollen. [lf]

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