Weizenpflanzen des Pilton-Projekts im Gewächshaus. Foto: Alexander Schlichter

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Kenia: Gericht verbietet Import von Gentech-Mais

Die kenianische Regierung ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, den Import von gentechnisch verändertem Mais zu erlauben. Das Appelationsgericht wies die Berufung der Regierung gegen eine Entscheidung des Bundesgerichts zurück. Der Import gentechnisch veränderter Nahrungsmittel liege nicht im öffentlichen Interesse, begründeten die Richter ihr Urteil. Sie fügten damit den Gentechnik-Plänen der kenianischen und der US-Regierung einen schweren Schlag zu.

Anfang Oktober 2022 hatte Kenias neu gewählter Präsident William Ruto ein seit zehn Jahren bestehendes Verbot aufgehoben, gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen kommerziell anzubauen oder zu importieren. Ab sofort sollte es erlaubt sein, gv-Mais einzuführen und anzubauen. Ruto begründete den Schritt mit der dürrebedingten Hungersnot in Teilen seines Landes und möglichen Hilfslieferungen von US-Gentech-Mais in die Dürregebiete.

Der Kleinbauernverband Kenya Peasants League (KPL) rief das Bundesgericht (High Court) an und verlangte, Rutos Dekret aufzuheben und den Import von gv-Mais zu verhindern. Er begründete dies damit, dass eine so wichtige Frage nicht durch einen Erlass des Präsidenten entschieden werden könne. Richterin Mugure Thande gab der KPL recht und verbot vorläufig die Importe bis zu einer Hauptverhandlung. Die Regierung legte dagegen Berufung ein, die das Appelationsgericht (Court of Appelation) jetzt zurückwies. Die Berufung habe das Kriterium des öffentlichen Interesses nicht erfüllt, zitierte das kenianische Newsportal Tuko die drei Richter.

Damit ist die rechtliche Auseinandersetzung nicht beendet, denn noch steht die Hauptverhandlung vor dem High Court an, deren Termin bereits mehrfach verschoben wurde. Die Zeitung Nation berichtete, der Anwalt der Regierung versuche, den Fall der Richterin Mugure Thande zu entziehen und wegen der Bedeutung der Entscheidung an eine Kammer mit drei Richtern zu verweisen. Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen. Offen ist auch noch die Verfahrensfrage, ob die Eingabe der KPL mit einer anderen Verhandlung an dem für Umwelt und Landrechte zuständigen Gericht (Environment and Land Court) in der kenianischen Stadt Nyahururu zusammengelegt werden soll. Dort hat die Anwaltsvereinigung Law Society of Kenya (LSK) gegen das Präsidentendekret geklagt, mit Verweis auf die Umwelt- und Gesundheitsrisiken von gv-Pflanzen. Wie die kenianische Zeitung The Standard berichtete, würde die Regierung gerne das ganze Thema an das Umweltgericht verlagern, während die KPL das Vorgehen des Präsidenten auch verfassungsrechtlich durch den High Court überprüft haben will.

Neben den beiden Verhandlungen in Kenia beschäftigt das Importverbot auch den Ostafrikanischen Gerichtshof in Tansania (East African Court of Justice). Dort haben Slow Food International and die ungandische Organisation Centre for Food and Adequate Living Rights gegen Präsident Rutos Dekret geklagt. Sie sehen darin einen Verstoß gegen die Regeln der Ostafrikanischen Gemeinschaft und die Afrikanische Charta der Menschenrechte.

Das juristische Tauziehen hat konkrete Folgen: Das kenianische Agrarforschungsinstitut Kalro habe wegen der Verfahren die subventionierte Abgabe von elf Tonnen gv-Maissaatgut an Landwirte ausgesetzt, berichtete die Zeitung Business Daily. Und der Africa Report wertete die Entscheidung des Berufungsgerichts als Schlag für die laufenden Handelsgespräche zwischen den USA und Kenia. Beim letzten Treffen beider Parteien im April habe der US-Außenminister Anthony Blinken gv-Pflanzen als Schlüssel für die Anpassung an den Klimawandel bezeichnet, berichtete der Africa Report und zitierte Blinken mit den Worten, der Export von GVO nach Kenia wäre eine Lösung für die langfristige Ernährungsunsicherheit, mit der das Land konfrontiert sei. [lf]

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