Die Gemeinde hat allen Pächtern ihrer Grundstücke schriftlich mitgeteilt, dass sie den Anbau von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzengut ablehnt. "Sollte ein Landwirt dies dennoch ohne Genehmigung der Gemeinde vorsätzlich oder grob fahrlässig tun, kündigt die Gemeinde Konsequenzen im Hinblick auf das Pachtverhältnis an."
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