Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem Urteil entschieden, dass das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berechtigt war, Greenpeace eine Tierversuchsstudie einsehen zu lassen, die die Firma Monsanto Europe (Bruessel) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelrecht (Bundesamt) vorgelegt hatte.
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