Gestern wurde die neue EU-Öko-Verordnung von den EU-Agrarministern beschlossen. Hinsichtlich der Gentechnik in Bio-Produkten gibt es zwei Änderungen: Verunreinigungen müssen bis zu einem Wert von 0,9% nur dann nicht gekennzeichnet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die GVO-Bestandteile zufällig oder unvermeidbar ins Produkt gelangt sind. Zusatzstoffe dürfen bei Nichtverfügbarkeit in Bio-Qualität auch durch gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sein.
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