Wertschätzung

Finden Sie diese Nachricht hilfreich? Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

BVL gibt im Fall um Akteneinsicht erneut nach

Seit Jahren steht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Genehmigungsbehörde für Genversuche in der Kritik. Den leitenden Bediensteten wird vorgeworfen, einseitig Interessen der Gentechnikkonzerne zu vertreten. Gleichzeitig werden Informationen zurückgehalten und Pannen bei Versuchen vertuscht. Nachdem einem Betroffenen die Akteneinsicht für Gentechnik-Versuche in Hessen letztes Jahr verweigert worden war, klagte dieser. Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab dem Kläger Recht und die Behörde musste die Akten offen legen. Im laufenden Verwaltungsverfahren gab das BVL nun auch in zwei weiteren Punkten nach: Die Akten werden weder geschwärzt noch kostet die Akteneinsicht etwas.

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK