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Anbau-Verbot in Österreich - Amflora-Verbot auch in Deutschland?

Der Österreichische Gesundheitsminister Stöger hat heute ein nationales Anbau-Verbot für die Gentechnik-Kartoffel "Amflora" erlassen. Vor einer Woche hatte das Parlament einstimmig für das Verbot gestimmt. Auch die deutschen Behörden wären ermächtigt, ein Verbot der Amflora auszusprechen. Laut eines rechtlichen Gutachtens, dass für die Umweltorganisation Greenpeace erstellt wurden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Insbesondere die wissenschaftlichen Bedenken hinsichtlich des Antibiotika-Resistenzgens sowie die fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern eine Anwendung des Vorsorgeprinzips. Das Vorsorgeprinzip ist sowohl in der EU-Freisetzungsrichtlinie als auch im deutschen Gentechnikgesetz verankert. Dem Rechtsgutachten zufolge könne laut Gentechnikgesetz die Schutzklausel angewandt werden, die die Inverkehrbringung der Gentechnik-Kartoffel untersagt. Zwar gebe es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Bedenken hinsichtlich schädlicher Auswirkungen sind jedoch bisher nicht ausgeräumt worden. Im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip kann in einem solchen Fall die Schutzklausel greifen. Im Zweifel hat laut geltender Rechtssprechung der Schutz von Mensch und Umwelt mehr Gewicht als wirtschaftliche Interessen. Auch eine Klage der Bundesregierung gegen die Zulassung der EU-Kommission ist zulässig, heißt es in dem Gutachten, da die Zulassung gegen die Freisetzungsrichtlinie verstößt. Diese müsse jedoch spätestens am 4. Mai erhoben werden, zwei Monate nach dem Kommissionsbeschluss.

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