Laut einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat ein Imker kein Recht auf Schutzmaßnahmen vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg von 2008 bestätigt worden, dass zwar besagte, dass Honig, der Pollen des Gentech-Maises MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig ist. Dennoch, so die Augsburger Richter, könne der Freistaat Bayern nicht dazu verpflichtet werden, Maßnahmen wie beispielsweise das Abschneiden der Blütenpollen zu ergreifen. Das klagende Imker-Bündnis hatte daraufhin Berufung eingelegt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte anschließend dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzelne Punkte zur Entscheidung vorgelegt. Dieser bestätigte letztes Jahr im September, dass Honig, der mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt ist, nicht verkehrsfähig ist. Die Forderung nach einem Schutz des Honigs hat das Bayerische Gericht nun zurückgewiesen. Die klagenden Imker wollen nur vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen. "Das Urteil ist ein Affront gegen die Imkerschaft", so Thomas Radetzki vom Imkerbündnis Mellifera. Denn für sie bedeutet das Urteil, dass sie sich selbst vor dem Gentechnik-Anbau schützen müssen. Die Begründung für das Urteil legt das Gericht erst in einigen Wochen vor.
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