Karl Bär vom Münchner Umweltinstitut (re.) mit der Wissenschaftlerin Maren Kruse-Plaß an einem Passivsammler für Pestizide in der Luft. Foto: Christoph Stache

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Glyphosatklagen: Vergleich wird schrittweise umgesetzt

UPDATE +++ Die Bayer AG hat erst einen Teil des im Juni 2020 verkündeten Vergleichs rechtlich bindend abgeschlossen. Demnach gibt es für rund drei Viertel der anhängigen 125.000 Verfahren Absichtserklärungen, von denen inzwischen etwa 45.000 in rechtverbindliche Abmachungen umgesetzt wurden. Für künftige Klagen steht eine Einigung nach wie vor aus.

Der Vergleichsvorschlag vom Juni hatte zwei Teile. Der erste betraf die bereits eingereichten Klagen mehrerer Anwaltskanzleien. Mit dem zweiten Teil wollte Bayer all jene Klagen erledigen, die in den USA künftig wegen Glyphosat auf den Konzern noch zukommen könnten. Der Konzern schlug vor, dass ein Gremium aus Wissenschaftlern binnen vier Jahren festlegen sollte, ob Glyphosat tatsächlich krebserregend sei. Deren Entscheidung sollte dann bindend für alle künftigen Verfahren sein. Der US-Bundesrichter Vince Chhabria hatte diesen Teil des Vergleichs abgelehnt und zudem Druck gemacht, dass der erste Teil auch vollzogen wird.

Denn im Juni hatten sich nur zwei Anwaltskanzleien verpflichtend auf den Vergleichsvorschlag eingelassen, Miller und Weitz & Luxenburg, berichtete die US-Bürgerrechtsorganisation Right to Know unter Berufung auf Quellen, die den Verhandlungen nahe standen. Drei Kanzleien, die in den bereits verhandelten Musterklagen auf Seiten der Kläger standen, hätten nur Absichtserklärungen abgegeben. Nun haben auch die Kanzleien Baum Hedlund, Andrus Wagstaff und Moore rechtsverbindlich den Vergleich angenommen. Damit seien mehr als 15.000 Klagen beigelegt, schrieb die Nachrichtenagentur Reuters. Über die Details sei Stillschweigen vereinbart worden. Nach Angaben eines Bayer-Sprechers gibt es insgesamt Verfahren mit 125.000 Klägerinnen und Klägern. Für drei Viertel von ihnen gebe es eine Grundsatzeinigung mit den Klagenden und ihren Anwälten. Diese müsse nun konkret umgesetzt werden. Am 24. September hatten sich der Konzern und die Klägeranwälte bei US-Bundesrichter Vince Chhabria getroffen und den Stand der Verhandlungen vorgestellt. Der Richter verlängerte daraufhin die Frist zur Umsetzung voererst auf den 2. November 2020. Laut Reuters erklärten die Anwälte von Bayer und der Kläger, man habe bisher verbindliche Vereinbarungen getroffen, um etwa 45.000 der 125.000 eingereichten und nicht eingereichten Ansprüche zu lösen. Der Bayer-Sprecher wollte diese Zahl nicht bestätigen.

Ungeklärt ist, wie mit künftigen Klagen umgegangen werden soll. Bayer teilte mit, dass der Konzern mit Klägeranwälten Fortschritte bei der Beilegung möglicher künftiger Ansprüche erzielt habe. Die Details des überarbeiteten Konzepts würden in den kommenden Wochen finalisiert. Gleichzeitig verlängerte der Aufsichtsrat des Konzerns den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann bis April 2024 und gab ihm als Auftrag mit auf den Weg: „Wir erwarten zudem, dass der Rechtskomplex Glyphosat in einer für das Unternehmen zufriedenstellenden Weise gehandhabt wird, die wirtschaftlich sinnvoll und so strukturiert ist, dass mögliche künftige Fälle effizient geregelt werden können.“

Derweil sieht sich Bayer in den USA mit einer neuen Glyphosat-Klage konfrontiert. Die National Black Farmers Association, die Vereinigung der schwarzen Landwirte, will mit einer Klage erreichen, dass der Verkauf des Herbizids Roundup in den USA eingestellt wird – wegen der möglichen Krebsgefahr. Sollte das abgelehnt werden, wollen sie zumindest durchsetzen, dass das Produkt als krebserregend gekennzeichnet wird.[lf]

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