Immer noch ist unklar, wer in Deutschland künftig für Gentechnik-Anbauverbote verantwortlich sein soll. Das Regierungskabinett hat sich gestern mit dem Thema befasst. Laut der Nachrichtenagentur Reuters machte Berlin „den Weg frei“ für die Weiterleitung eines Gesetzentwurfs an den Bundestag. Der Entwurf stammt von den Ländern, die ein deutschlandweites Anbauverbot wollen. Landwirtschaftsminister Schmidt sieht das aber weiter kritisch.
Kern des Streits: soll der Bund allein über Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen entscheiden? Oder sollen die Länderregierungen mitmachen (müssen)? Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) besteht darauf, die Verantwortung nicht allein zu tragen: „Ein pauschales, bundesweites Verbot für grüne Gentechnik in Deutschland ist mit den europäischen Vorgaben nicht vereinbar. Deswegen müssen auch die Länder Verantwortung übernehmen, wenn sie mein Ziel, den Anbau grüner Gentechnik in Deutschland zu verhindern, teilen.“
Der Gesetzentwurf, der nun auf dem Weg in den Bundestag ist, erfüllt das laut Schmidt aber nicht. Wie Reuters berichtet, hat das Kabinett gestern „deswegen auch eine Positionierung in dieser Frage ausgespart.“
Der Koalitionspartner SPD, der unter anderem die Umweltministerin stellt, sieht das anders. Der Bund müsse die Verantwortung übernehmen. „Wir brauchen in dieser so zentralen Frage der Umsetzung des sogenannten Opt-out eine bundesweite Regelung“, sagte der Abgeordnete Matthias Miersch gegenüber Reuters.
Der Oppositionsparlamentarier Harald Ebner (Bündnis 90 / Die Grünen) kritisierte den Bundeslandwirtschaftsminister: „Minister Schmidt bleibt beim Thema Gentechnik-Anbauverbote unbelehrbar in seinem Schmollwinkel. Um jeden Preis will er die Verantwortung für die Verbote soweit irgend möglich an die Bundesländer abschieben.“ Damit stehe der Minister jedoch ziemlich allein. Zudem bezeichnete Ebner Schmidts Argument, ein „pauschales, bundesweites Verbot für grüne Gentechnik“ sei EU-rechtlich nicht möglich als „gezielte Desinformation“. Zwar, so Ebner, müsse das Anbauverbot in der Tat für jede einzelne Gentechnik-Pflanze verhängt werden. Aber das könne durchaus der Bund machen. „Fast alle anderen EU-Staaten regeln das selbstverständlich auf nationaler Ebene.“
Wann sich der Bundestag nun mit dem Gesetzentwurf der Länder zu den Gentechnik-Verboten befasst, ist noch nicht klar. Laut Reuters ist eine zügige Behandlung „wegen des Widerstands in der Union fraglich.“ [dh]
+++ Mehr Informationen zur Funktionsweise des Opt-Out-Mechanismus in unserem Dossier +++