Aktion FOODprint bei der Arbeit Foto: Rapunzel Naturkost, Fachmesse BioSüd, Oktober 2017

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Handelskonzerne fordern klare Regulierung der Neuen Gentechnik

Führende Lebensmittelhändler aus Deutschland und Österreich wie Edeka, Lidl, Rewe und SPAR haben an die EU-Kommission appelliert, die Verfahren der Neuen Gentechnik strikt zu regulieren. Die Verfahren wie CRISPR/Cas und die daraus entstehenden Produkte sollten nach EU-Gentechnikrecht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft werden.

Für die Konzerne geht es dabei auch ums Geschäft. Sie erinnern die EU-Kommission daran, dass sich Lebensmittel mit „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung als wichtiger Qualitätsstandard auf dem europäischen Markt etabliert hätten. Mit beträchtlichem logistischem und finanziellem Aufwand sei es gelungen, „dem sehr klar artikulierten Wunsch der Verbraucher nach ohne Gentechnik hergestellten Lebensmitteln gerecht zu werden.“ Längst seien die Produkte der Nische entwachsen. „So wird etwa in Deutschland für das Jahr 2018 ein Jahresumsatz mit Lebensmitteln ohne Gentechnik im Wert von rund acht Milliarden Euro erwartet; in Österreich sind seit vielen Jahren bereits die komplette Produktion von Milch, Eiern und Geflügelfleisch als gentechnik-frei zertifiziert“, heißt es in dem Schreiben der Unternehmen. Dazu komme die stark wachsende Bio-Branche, die ebenfalls keine gentechnisch veränderten Organismen einsetze. Für alle Unternehmen, die bedeutende Umsätze mit Futter- und Lebensmitteln ohne Gentechnik erzielen, sei die Frage, ob die neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas als Gentechnik eingestuft werden von besonderer Bedeutung. „Wir stehen gegenüber unseren Kunden und Geschäftspartnern dafür gerade, dass die Auslobung „Ohne Gentechnik hergestellt“ auch tatsächlich hält, was sie verspricht“.

In ihrer Argumentation verweisen die Handelsunternehmen auf das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit. Nach dem Vorsorgeprinzip müssten die Verfahren der Neuen Gentechnik vor ihrer Zulassung für Anbau oder Verwendung einer fundierten Risikobewertung unterzogen werden. Auch sei die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung zu garantieren, damit die Wahlfreiheit der Verbraucher gewährleistet bleibe. Diese sehen die Händler in Gefahr, sollten mit Verfahren der Neuen Gentechnik erzeugte Produkte „unreguliert und nicht wahrnehmbar für Hersteller, Händler und Verbraucher auf den Markt kommen.“ Deshalb müsse die Kommission „auf eine klare, unmissverständliche rechtliche Regelung der Verfahren der Neuen Gentechnik hinarbeiten, die die Produkte daraus rückverfolgbar und erkennbar macht“, heißt es in dem Schreiben.

Initiiert haben den Appel der deutsche Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) und die österreichische ARGE Gentechnik-frei. Beide zertifizieren in ihren Ländern Lebensmittel ohne Gentechnik und zählen Händler und Hersteller zu ihren Mitgliedern. Die ARGE hatte zusätzlich zu den Händlern auch Hersteller angesprochen, so dass sich bei den Unterzeichnern auch mehrere österreichische Molkereien und Geflügelverarbeiter finden. Gemeinsam setzen die Unterzeichner aus Österreich und Deutschland pro Jahr mit 966.000 Mitarbeitern 106 Milliarden Euro um.

Hintergrund des Vorstoßes ist, dass der Europäische Gerichtshof für den 25. Juli eine Entscheidung zur Einordnung der Neuen Gentechnik angekündigt hat. Anschließend steht der EU eine intensive Debatte über die bisher immer wieder verschobene rechtliche Regelung der Neuen Gentechnik bevor. „Es ist an der Zeit, dass die verantwortlichen Politiker auf EU- und Bundesebene nach dem Vorsorgeprinzip handeln und den großen mehrheitlichen Wunsch der Menschen nach verbindlichen Regeln für die Neue Gentechnik umsetzen“, sagte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting. Harald Ebner, der Gentechnik-Sprecher der grünen Bundestagsfraktion erinnerte Die Regierungsparteien an ihren Koalitionsvertrag: „Wer versucht, den Menschen Produkte unterzujubeln, die sie ablehnen, verspielt fahrlässig Vertrauen in Wirtschaft und Politik. Union und SPD müssen zum Koalitionsvertrag stehen, in dem sie versprechen, Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit auch bei neuer Gentechnik zu gewährleisten.“ [lf]

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