Die von Bayer beauftragte Anwaltskanzlei Sidley Austin LLP habe in den Stakeholder-Listen von Monsanto keine Hinweise auf illegales Verhalten gefunden, erklärte der Konzern. Unklar ist, ob den Anwälten alle Listen vorlagen.
Im Mai 2019 berichteten französische Medien darüber, dass die Bayer-Tochter Monsanto in den Jahren 2016 und 2017 von der Agentur FleishmanHillard Listen mit Hunderten Wissenschaftlern und Politikern, Verbraucherschützern und Journalisten hatte erstellen lassen. Sie sollen neben deren Einstellung zu Glyphosat auch private Informationen enthalten haben. Laut Sidley Austin umfassten die Listen 1.475 Personen aus zehn Ländern sowie von EU-Institutionen.
„Wir haben keine Beweise gefunden, die die Behauptungen der französischen Medien unterstützen, dass die Stakeholder-Listen illegal waren“, heißt es in dem Bericht der Anwälte. Auch habe es keine Hinweise auf eine eine illegale Überwachung von Personen gegeben. Die Inhalte der Listen würden hauptsächlich aus öffentlich zugänglichen Informationen wie Presseartikeln oder Social-Media-Accounts stammen. Auch habe man keine Nachweise für die Vorwürfe gefunden, dass in den Listen Hobbys, Freizeitaktivitäten oder andere persönliche Interessen dokumentiert worden seien. Die Kanzlei schrieb, sie habe zwischen dem 31. Mai und dem 9. August 2019 alle Personen auf den Listen schriftlich informiert und ihnen angeboten, die zu ihrer Person gespeicherten Daten zuzusenden. Dieses Angebot hätten bisher 250 Personen in Anspruch genommen. „Auf Basis des Berichts sieht Bayer keine Verstöße von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen damals geltendes Recht“, heißt es in der Mitteilung des Konzerns.
Offen bleibt, ob der Kanzlei tatsächlich alle einschlägigen Unterlagen vorlagen. So schreibt Bayer, dass FleishmanHillard dem Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) eine anonymisierte Liste mit deutschen Journalisten zur Verfügung gestellt habe. „Eine solche Liste konnte die von Bayer beauftragte Anwaltskanzlei in den Systemen von Monsanto nicht finden.“ Der DRPR sah in der überprüften Liste „kein Fehlverhalten im Hinblick auf die gültigen Kodizes oder Richtlinien.“ Die taz berichtete, französische Journalisten hätten mit Hilfe der Datenschutzgesetze ihres Landes direkt bei FleishmanHillard Auskunft über die unter ihrem Namen angelegten Dateien verlangt. Sie hätten eine fast achtzig Seiten lange Dokumentation erhalten. Die taz zitierte den früheren französischen EU-Abgeordnete José Bové mit den Worten, er wäre nicht erstaunt zu erfahren, dass noch weitere Listen existieren. Die Kanzlei habe sich nur zu dem Material geäußert, das ihr vorgelegt worden sei. [lf]