Sitzungssaal des EuGH (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)

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Glyphosatklage: Bayer verliert in der Berufung

Im ersten großen Glyphosat-Musterprozess hat die Bayer-Tochter Monsanto nun auch die Berufung verloren. Zwar reduzierte der Richter den in der ersten Instanz verhängten Schadenersatz. Doch er bestätigte: Glyphosat ist krebserregend und Monsanto hat das verschwiegen.

Der unheilbar an Lymphdrüsenkrebs erkrankte Platzwart Dewayne Johnson war das erste Glyphosat-Opfer, das vor Gericht Recht bekam. Zu 289 Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilte eine Jury in San Fancisco im August 2018 die Bayer-Tochter Monsanto. Später reduzierte die Richterin die Strafzahlung auf 78 Millionen Dollar. Dennoch legte Monsanto Berufung ein.

Darüber hat nun der California Court of Appeal entschieden. Das Gericht reduzierte die Strafe aus formalen Gründen noch einmal auf 20,5 Millionen Dollar (17,9 Millionen Euro). Die Summe setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus dem Schadenersatz, der Dewayne Johnson zugesprochen wird, und einer Strafzahlung. Denn auch das Berufungsgericht sah es als erwiesen an, dass das Pestizid Roundup die Krebserkrankung Johnsons verursacht hat und dass Monsanto die Krebsgefahr absichtlich verschwieg.

„Unserer Ansicht nach hat Johnson zahlreiche und auch belastbare Beweise dafür vorgelegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup seinen Krebs verursacht hat“, stellte das Gericht fest. Es sah auch „substanzielle Beweise dafür, dass Monsanto vorsätzlich und bewusst ohne Rücksicht auf die Sicherheit anderer handelte“. Aufgrund dieser Beweise hätten die Geschworenen in der ersten Instanz zurecht „böswillige Absicht“ auf Seiten Monsantos festgestellt und damit die Strafzahlung begründet.

Für Bayer ist die Entscheidung eine herbe Niederlage. Der Konzern hatte darauf gebaut, dass eine nur aus Berufsrichtern zusammengesetzte Beschwerdekammer anders urteilen würde als eine aus juristischen Laien bestehende Geschworenen-Jury. Bayer bezeichnete die Entscheidung wegen der gekürzten Zahlung als „Schritt in die richtige Richtung“; der Konzern wiederholte, dass es sich bei Roundup um ein sicheres Produkt handele und kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen. Die Klage von Dewayne Johnson und zwei weitere Musterprozesse, bei denen Bayer Berufung einlegte, sind nicht in dem Vergleich enthalten, den der Konzern Ende Juni vorstellte.

„Im Grundsatz hat das Berufungsurteil die Sachlage bestätigt: Glyphosat ist gesundheitsschädlich und für das Krebsleiden des Klägers verantwortlich", kommentierte der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner das Urteil in der Süddeutschen Zeitung. [lf]

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