Die Schweizer Bundesregierung will den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft für weitere vier Jahre verbieten. Der Bundesrat beschloss in seiner heutigen Kabinettsitzung einen Entwurf zum Gentechnikgesetz, um das geltende Moratorium bis 2025 zu verlängern. Das Parlament muss noch zustimmen.
Grund für die Verlängerung ist laut Medieninformation unter anderem, dass noch zahlreiche Fragen zum Vollzug des Gentechnikgesetzes offen seien, die man in dieser Zeit klären könne. So soll das geplante Verbot auch für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren wie Crispr/Cas gelten, die nach einem Beschluss des Bundesrats aus dem Jahr 2018 unter das Gentechnikgesetz fallen. Diese ließen sich vielfach aber noch gar nicht nachweisen. Die vier Jahre sollten nun genutzt werden, solche Nachweisverfahren zu erarbeiten, um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zwischen gentechnisch veränderten und gentechnikfreien Produkten sicherzustellen.
Der Bundesrat unterstützt die Forschung und Entwicklung neuer gentechnischer Verfahren, heißt es in der Medieninformation weiter. „Diese Verfahren versprechen ein Innovationspotential in verschiedenen Anwendungsbereichen wie beispielsweise der Landwirtschaft.“ Andererseits zeigten aktuell weder die Landwirtschaft noch die Konsumentinnen und Konsumenten Interesse daran, das Moratorium aufzuheben. Die vier Jahre sollten nun dafür genutzt werden, den Stellenwert der neuen gentechnischen Verfahren in einer nachhaltigen Landwirtschaft zu diskutieren.
Zudem müssten technische Normen für das Monitoring von Pflanzen und Tieren in der Umwelt entwickelt werden, die mit alter oder neuer Gentechnik verändert wurden. Und schließlich „lassen sich auch die Entwicklungen in der EU beobachten und in den Überlegungen berücksichtigen“, schreibt der Bundesrat. In der Europäischen Union wird aktuell diskutiert, wie das Urteil der Europäischen Gerichtshofs, dass neue gentechnische Verfahren unter das Gentechnikrecht fallen, umgesetzt werden kann. Auch Nachweisverfahren für genomeditierte Pflanzen werden dringend gesucht.
Bis 25. Februar 2021 folgt in der Schweiz nun die sogenannte Vernehmlassung, bei der die Kantone, Verbände und politischen Parteien sich zu den Plänen der Regierung äußern können. Danach leitet der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu. Nach aktuellem Stand würde das Moratorium Ende 2021 auslaufen. [vef]