Zehn Jahre „Ohne GenTechnik“-Siegel: v.l. Christoph Zimmer, Vorstandsmitglied des VLOG, die Bayerische Landtagspräsidentin und Siegel-Initiatorin Ilse Aigner sowie Florian Bauer, Geschäftsführer der Bauer-Gruppe. Foto: Thomas Götz / VLOG

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Schweiz: Feldversuch mit Gentech-Gerste ab 2020

Vom kommenden Frühjahr an soll auf einer Schweizer Freilandfläche versuchsweise gentechnisch veränderte Gerste angebaut werden. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt hat die Versuche der Universität Zürich (UZH) im Juni bis maximal 2023 bewilligt. Die Schweizer Allianz Gentechfrei kritisiert, dass die teuren Tests mit Braugerste für die Schweiz keinen wirtschaftlichen Nutzen haben.

Die Wissenschaftler der Uni Zürich haben der Gerste ein Weizen-Gen eingebaut, das sie gegen bestimmte Pilzkrankheiten resistent machen soll. Laborversuche mit dem neuen Resistenzgen Lr34 seien nach Angaben der Wissenschaftler um Prof. Beat Keller bereits erfolgreich gewesen. Nun wollen die Forscher auf der besonders geschützten Anbaufläche (protected site) der staatlichen Forschungsanstalt Agroscope in Zürich-Reckenholz bis zu fünf Anbauperioden lang testen, ob die transgene Gerste auch im Freiland nicht von Pilzen befallen wird. Ähnliche Versuche hat die UZH auch mit Mais beantragt.

Um zu verhindern, dass die transgene Gerste sich mit verwandten Pflanzen in der Umgebung kreuzt, oder dass ihre Gerstenkörner in die Umwelt gelangen, muss die UZH eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen ergreifen: So darf etwa im Umkreis von 50 bis 60 Meter um den umzäunten Acker keine konventionelle Gerste oder Pflanzen angebaut werden, mit denen sich die transgene Gerste mischen könnte. Außerdem muss um die Gentech-Gerste herum ein zweieinhalb Meter breiter Schutzstreifen mit konventionellen Pflanzen angelegt werden. Während die Gerstensamen keimen und wenn sie reif sind, muss ein Vogelnetz oder Vlies über dem Versuchsfeld verhindern, dass Vögel Samen verschleppen können. Und schließlich müssen die Forscher einen Streifen von 12 Metern um das Feld regelmäßig nach Gerstenpflanzen und ihren wilden Verwandten absuchen, um ein Auskreuzen der transgenen Pflanzen zu vermeiden.

Der Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) gehen diese Auflagen nicht weit genug. In einer 20seitigen Stellungnahme an das Bundesamt für Umwelt fordert sie wie andernorts einen Isolationsabstand von 200 Metern. Ob das Gen wirklich seinen Zweck erfüllt, die Gerste partiell pilzresistent zu machen, erscheint der Allianz zweifelhaft. Die SAG warnt außerdem, dass noch nicht bekannt ist, welche unbeabsichtigten Nebenwirkungen das artfremde Gen auf die übrigen Eigenschaften der Gerste hat. Sie erwartet von den Versuchen auch deshalb wenig landwirtschaftlichen Nutzen, da in der Schweiz Braugerste wirtschaftlich kaum eine Rolle spiele und es bereits konventionelle pilzresistente Sorten gebe. Vielmehr scheine es um den privaten Nutzen für das Forscherteam zu gehen, das gemeinsam mit einer australischen Firma ein Patent auf das Weizengen Lr34 besitze. Damit stelle sich allerdings die Frage, ob der Staat dafür eine Versuchsanlage mit insgesamt 750.000 Schweizer Franken pro Jahr finanzieren muss. Zumal Gentechnikanbau in der Bevölkerung weitgehend abgelehnt wird.

Auf den drei Hektar der „protected site“ wird nach Angaben von Agroscope derzeit außerdem mit Weizen experimentiert, dem ein Gerstengen zu mehr Ertrag verhelfen soll. Ferner mit gentechnisch veränderten Kartoffeln und Apfelbäumen. Den kommerzielle Anbau von Gentech-Pflanzen hat die Schweiz bis 2021 ausgesetzt. Wie es danach weiter gehen wird, ist offen. In Deutschland gibt es seit 2013 keine Freilandversuche mit Gentech-Pflanzen mehr. Der landwirtschaftliche Anbau solcher Pflanzen ist verboten. [vef]

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