Die Ägyptische Tigermücke (Foto: James Gathany, US Department of Health and Human Services / wikipedia, gemeinfrei)

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EU-Kommission will Regeln für neue Gentechnik diskutieren

Die Europäische Kommission hat heute ihre lange erwartete Untersuchung über neue gentechnische Verfahren vorgelegt. Sie macht darin deutlich, dass sie das EU-Gentechnikrecht zugunsten bestimmter gentechnischer Eingriffe überarbeiten will. Konkrete Vorschläge legte die Kommission jedoch ebensowenig vor wie einen Zeitplan für die nächsten Schritte.

In ihrem Bericht stellt die Kommission zwar die Argumente und Standpunkte von Befürwortern und Gegnern neuer gentechnischer Verfahren in der Landwirtschaft dar. In ihrer Abwägung spielen jedoch vor allem zwei Punkte eine Rolle: Sie glaubt der Behauptung von Befürwortern, dass neue gentechnische Pflanzen gut für Klimaschutz und Nachhhaltigkeit seien. Die neuen Techniken hätten das Potential, „im Rahmen der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Strategie 'Vom Hof auf den Tisch' zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem beizutragen“, heißt es in der Presseinformation. Zum zweiten sieht die EU-Kommission offenbar keine größeren Risiken: Eingriffe ins Erbgut, bei denen Punktmutationen erzeugt oder nur Gene einer Art übertragen werden, seien ebenso sicher wie herkömmliche Züchtung. Dabei beruft sich die Kommission auf ein entsprechendes Gutachten der EU-Lebensmittelbehörde EFSA.

Darauf aufbauend argumentiert die Kommission, dass die strikten Anforderungen, die das EU-Gentechnikrecht an die Risikoabschätzung stelle, für diese Produkte neuer Gentechnik nicht gerechtfertigt seien. Das Recht müsse an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden. Deshalb plane die Kommission politische Maßnahmen für Pflanzen einzuleiten, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese erzeugt wurden, erläuterte eine Mitarbeiterin. Diese Maßnahmen, sprich Rechtsänderungen, sollten ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt aufrechterhalten, es aber auch möglich machen, die Vorteile von Innovationen zu nutzen. Inhaltlich konkreter wurde die Vertreterin der Kommission auf Nachfrage nicht. Sie sagte lediglich, dass keine Generalüberholung des EU-Gentechnikrechts geplant sei.

Auch beim Zeitplan blieb die Kommission vage. Als nächsten Schritt will sie in einer Folgenabschätzung mit öffentlicher Konsultation erst einmal mögliche politische Optionen prüfen sowie die Bedenken, die während der Konsultation zur Studie geäußert wurden. Auf Nachfrage wollte sich die Kommissionvertreterin nicht auf einen Zeitpunkt festlegen, zu dem konkrete Änderungsvorschläge vorliegen sollen. Überhaupt soll erst einmal die Studie breit diskutiert werden. Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, „einen offenen Dialog mit den Bürgern, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu führen, um gemeinsam über das weitere Vorgehen beim Einsatz dieser genetchnischen Verfahren in der EU zu entscheiden", sagte Stella Kyriakides, die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Ihre Behörde hat die Untersuchung durchgeführt, nachdem die EU-Mitgliedsstaaten sie im November 2019 beauftragt hatten. Anlass war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Sommer 2018, der neue gentechnische Verfahren wie Crispr/Cas rechtlich als Gentechnik eingeordnet hatte. Die Kommission sollte sich mit den Konsequenzen befassen. Dabei stützte sie sich auf Expertenmeinungen sowie auf Beiträge der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von mehr als 100 Interessenträgern auf EU-Ebene.

Die Regierung des Mitgliedsstaates Deutschland reagierte zweistimmig auf die Studie. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) begrüßte es, „dass die EU-Kommission mit der heute vorgestellten Studie die überfällige Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens für neue molekularbiologische Techniken (NMT) anstößt“. Sie will mit der Kommission „Regelungen schaffen, die mit wissenschaftlichen Erkenntnissen Schritt halten und eine differenzierte Risikobewertung ermöglichen“. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sprach sich dagegen aus, das Gentechnikrecht aufzuweichen. Die bestehende Freisetzungsrichtlinie der EU stelle den richtigen Rahmen für Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit dar, „denn sie ermöglicht die Zulassung von Produkten, die mit Neuer Gentechnik hergestellt wurden, wenn ihre Sicherheit für Mensch und Umwelt geprüft und erwiesen ist“. [lf/vef]

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