Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der europäischen Chemikalienagentur ECHA hat Glyphosat nicht als krebserregende, mutagene oder reproduktionstoxische Substanz eingestuft. Damit bestätigte der Ausschuss seine Beurteilung von 2017 und berief sich dabei auf die „verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse“. Die europaweite zivilgesellschaftliche Koalition Ban Glyphosate warf dem RAC „Verleugnung der Wissenschaft und Missachtung des EU-Rechts“ vor.
Der RAC der ECHA entscheidet über die Gefahreneinstufung von Chemikalien, die dann in Form von Warnsymbolen und Gefahrensätzen auf den Produktverpackungen angegeben werden muss (CLH, classification and labelling of hazardous substances). Glyphosat ist nach Meinung der RAC-Mitglieder eine Substanz, die schwere Augenschäden verursachen kann und für Wasserlebewesen giftig ist. Die Kriterien „für eine Einstufung von Glyphosat als toxisch für spezifische Organe oder als krebserregende, mutagene oder reproduktionstoxische Substanz“ seien nicht erfüllt worden, hieß es in der Mitteilung der ECHA. Grundlage für diese Entscheidung sei der Bericht der Bewertungsgruppe für Glyphosat – Behörden aus Schweden, Frankreich, den Niederlanden und Ungarn – gewesen. Diese hätten „sorgfältig die verfügbaren Daten und alle relevanten und geeigneten Informationen in die Vorbereitung ihres Dossiers einbezogen“. Zudem habe der RAC bei der Ausarbeitung seiner Stellungnahme eine Vielzahl wissenschaftlicher Daten berücksichtigt sowie viele hundert Kommentare, die bei öffentlichen Konsultationen eingegangen waren. Die Stellungnahme selbst werde noch finalisiert, dann bis Mitte August auf der Website der ECHA veröffentlicht und an die Europäische Kommission sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt.
Die zivilgesellschaftliche Koalition Ban Glyphosate wies die Schlussfolgerung der ECHA zurück. In ihrem Namen warf der Toxikologe Peter Clausing der ECHA „wissenschaftliches Fehlverhalten“ vor. „Um zu ihrer Schlussfolgerung zu kommen, musste die ECHA die Tumorbefunde aus fünf Mäuse- und sieben Ratten-Kanzerogenitätsstudien verwerfen“, sagte Clausing. Zudem habe die Behörde eine große Zahl von Belegen aus einer Vielzahl neuer und bereits vorhandener, von Fachleuten überprüfter Veröffentlichungen zurückgewiesen oder ignoriert. Dazu gehörten Laborstudien, die den krebserregenden Mechanismus von Glyphosat beschreiben, sowie epidemiologische Studien, die über ein erhöhtes Risiko von DNA-Schäden und Krebs bei Menschen berichten, die Glyphosat ausgesetzt waren. „Damit verstieß die ECHA nicht nur gegen die gute wissenschaftliche Praxis, sondern auch gegen ihre eigenen Leitlinien und sogar gegen europäische Vorschriften“, kritisierte Clausing.
Nun liegt der Ball bei der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA. Sie hatte erst vor zwei Wochen ihren Zeitplan um ein Jahr verschoben und will ihre Schlussfolgerungen im Juli 2023 fertigstellen. Darin werde sie „alle möglichen Risiken bewerten, die eine Exposition gegenüber Glyphosat für Menschen, Tiere und die Umwelt mit sich bringen könnte“, schrieb die Behörde Mitte Mai. Die Koalition Ban Glyphosate appellierte an die EFSA, dieses zusätzliche Jahr „zu nutzen, um eine gründliche Bewertung aller relevanten Studien nach guter wissenschaftlicher Praxis und im Einklang mit den geltenden Leitlinien durchzuführen“.
Die Zuständigkeiten von ECHA (Chemikaliensicherheit) und EFSA (Lebensmittelsicherheit und Pestizidzulassungen) sind unterschiedlich. Dennoch hat die Entscheidung der ECHA große Bedeutung für das weitere Verfahren. Auch bei der letzten Zulassungsdebatte um Glyphosat in den Jahren 2016 und 2017 war es zuerst die ECHA, die grünes Licht gab und dann die EFSA, die die ECHA-Entscheidung als Beleg für ihre eigene anführte. Darüber hinaus ermöglicht es die ECHA-Entscheidung der EU-Kommission, die im Dezember 2022 auslaufende Zulassung von Glyphosat bis zum Abschluss des Verfahrens zu verlängern. Bei einer Einstufung des Herbizids als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch wäre dies kaum möglich gewesen. [lf]
Update 8.6.: Letzter Absatz zur Bedeutung der ECHA-Entscheidung neu formuliert.