+++UPDATE+++ Die EU-Regularien sehen vor, dass die Europäische Kommission einen fertigen Verordnungsvorschlag noch einmal zur Kommentierung ins Internet stellt. Deshalb kann der Anfang Juli vorgelegte Vorschlag zur Regulierung neuer gentechnischer Verfahren (NGT) noch bis 5. November von Privatpersonen und Organisationen kommentiert werden. „Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können“, schreibt die Kommission dazu.
Die Kommission weist von sich aus die Öffentlichkeit nicht mehr groß auf diese Feedback-Möglichkeit zu vorgelegten Verordnungsvorschlägen hin. Schließlich hat sie in der Regel bereits zwei Konsultationen durchgeführt, während sie den Vorschlag erarbeitete. Die einschlägigen Stellungnahmen der beteiligten Organisationen sind ihr also bekannt und wurden von ihr – mehr oder weniger – berücksichtigt.
Dabei ist dieses nachgelagerte Feedback die einzige amtliche Möglichkeit, zu dem Stellung zu nehmen, was die Kommission aus den von ihr zusammengetragenen Informationen gemacht hat. Erst jetzt können Privatpersonen und Organisationen konkret auf den vorgelegten Verordnungstext eingehen, während sie bei den vorgelagerten Konsultationen nur vermuten konnten, was die Kommission plant. Für die EU-Bürgerinnen und Bürger, die von den vorgelagerten Diskussionen nichts mitbekommen haben, bietet dieses Feedback die einzige Möglichkeit, der Kommission noch die Meinung zu sagen. Das dürfte deren Haltung zu dem jeweiligen Thema, in diesem Fall zur Regulierung neuer gentechnischer Verfahren (NGT), nicht mehr ändern. Aber das gesammelte Feedback geht in den weiteren Gesetzgebungsprozess ein, weswegen es durchaus von Bedeutung sein kann, welche Positionen in den eingehenden Kommentaren zum NGT-Vorschlag dominieren.
Um ein Feedback geben zu können, ist es notwendig, sich auf der entsprechenden Kommissionsseite zu registrieren oder sich mit einem Social-Media-Konto anzumelden. Die Registrierung kann dann für weitere Stellungnahmen bei anderen Konsultationen der Kommission genutzt werden. So ist auch der neue, umstrittene Vorschlag für eine Saatgutverordnung derzeit für Kommentare offen. Die Frist 11. Oktober für den NGT-Vorschlag dürfte sich noch nach hinten verschieben. Denn erst wenn der Kommissionsvorschlag in alle EU-Sprachen übersetzt vorliegt, beginnt die offiziell achtwöchige Feedbackfrist. Mitte August standen neben dem englischen Original nur die Übersetzungen ins Deutsche, Spanische und Französische als Download zur Verfügung. Abgegeben waren zu diesen Zeitpunkt gerade mal 53 Kommentare, was neben dem fehlenden amtlichen Hinweis womöglich auch der Sommerpause geschuldet ist. [lf]