Eingereicht bei einem regionalen Verwaltungsgericht haben die Klage die Umweltorganisation Centro Internazionale Crocevia, die Kleinbauernvereinigung Associazione Rurale Italiana und das Verbraucherbündnis Associazione di Base die Consumatori. Sie richtet sich gegen zwei Genehmigungen, die das italienische Umweltministerium MASE in letzter Zeit erteilt hat.
Am 7. Januar 2025 erlaubte es dem staatlichen Agrarforschungszentrum CREA-OF, Feldversuche mit der gentechnisch veränderten Tomatensorte Ailsa Craig durchzuführen. Die CREA-Forschenden haben diese Tomaten mit dem Verfahren Crispr/Cas9 so verändert, dass sie gegen eine parasitäre Pflanze resistent werden. Dazu schalteten sie zwei Gene ab, damit die Tomatenpflanze über ihre Wurzeln keine Strigolactone mehr absondert. Diese Substanz brauchen die Samen der Parasitenpflanze Phelipanche ramosa (Ästige Sommerwurz – auch Hanf- oder Tabakwürger genannt), um zu keimen. Angebaut werden sollen die NGT-Pflanzen auf 500 Quadratmetern Fläche auf der Azienda Agraria Sperimentale Stuard in der Region Parma. Das auf Tomaten spezialisierte Versuchsgut verfügt auch über eine Bio-Zertifizierung.
Den zweiten Versuch beantragte das Weinbauinstitut Fondazione Edmund Mach aus dem Trentino. Dessen Forschende haben bei einer Chardonnay-Rebe die beiden DMR6-Gene ausgeschaltet, die im Wein vorkommen. Das soll die Pflanzen langfristig resistent machen gegen den Schadpilz Plasmopara viticola, der den falschen Mehltau verursacht. Ab Mai 2025 will die Fondazione 80 Pflanzen (NGT-Reben und Kontrollpflanzen) auf einem 600 Quadratmeter großen Standort anbauen. Genehmigt hat das Ministerium den Antrag am 19.12.2024.
Die drei Organisationen greifen mit ihrer Klage die Grundlage für diese und weitere Freisetzungsgenehmigungen an. Im Sommer 2023 hatte die Regierung als Antwort auf die anhaltende Trockenheit in einem „Dürre-Dekret“ zahlreiche Massnahmen beschlossen. Eine davon erleichterte Feldversuche mit NGT-Pflanzen, die in Italien als TEA abgekürzt werden. Das steht für Tecniche di Evoluzione Assisitita, also für eine Technik, um der Evolution zu assistieren. Für die italienische Regierung haben diese Verfahren nichts mit der klassischen Gentechnik zu tun. Sie strich deshalb Bestimmungen, wonach bei Feldversuchen das Risiko für die Agrobiodiversität, dieAgrarsysteme und die landwirtschaftliche Versorgungskette bewertet werden sollten. Ebenso fiel die Pflicht weg, die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Aus Sicht der Klagenden verstoßen diese Regelungen gegen das Vorsorgeprinzip und die für Freisetzungen gültige EU-Richtlinie 2001/18/EG. Sie sind der Auffassung, dass NGT-Pflanzen mindestens ebenso riskant sind wie solche, die mit klassischer Gentechnik hergestellt wurden. Die Organisationen fordern deshalb das Gericht auf, das aus dem Dürre-Dekret abgeleitete Gesetz für nichtig zu erklären und die beiden erteilten Genehmigung zu widerrufen. Mit einem entsprechenden Urteil würden auch zwei weitere bisher erteilte Genehmigungen hinfällig.
Bei diesen beiden Versuchen hatten Gentechnik-Kritiker:innen bisher nicht auf den juristischen Weg gesetzt. In der Nacht von 12. auf 13. Februar zerstörten sie ein Versuchsfeld, auf dem die Universität Verona zusammen mit einem ausgegliederten Startup im Oktober 2024 pilzresistente NGT-Reben gepflanzt hatten. Bereits im Sommer 2024 hatten Aktivisten einen Feldversuch mit NGT-Reis attackiert. Die beiden Vorfälle dürften für die Forschenden zu erheblichen Verzögerungen führen. Entsprechend groß war der Ärger, der sich in den Medien mit Begriffen wie „Öko-Terroristen“ oder „Taliban“ Luft machte. Schließlich will Italien in der EU die Nummer Eins bei der Entwicklung von NGT-Pflanzen werden. Die NGT-freundlichen Agrarverbände drängen deshalb darauf, die Pflicht zur Veröffentlichung der Versuchsstandorte zu streichen. Doch auch die steht in der für NGT-Pflanzen noch gültigen EU-Richtlinie 2001/18/EG. [lf]