Schweiz Gentechnikfrei
Foto: Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG)

Schweiz: Wird das Gentechnik-Moratorium verlängert?

24.05.2024

Seit 2005 gilt in der Schweiz ein Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Ende 2025 wird es auslaufen. Mehrere gentechnikkritische Organisationen fordern in einer Petition, dieses Anbauverbot zu verlängern. Es soll auch für Nutzpflanzen gelten, die mit neuen gentechnischen Verfahren wie Crispr/Cas verändert wurden, so die Petenten.

Gestartet hat die Petition der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel, den die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG), BioSuisse, Kleinbauernvereinigung und weitere Organisationen gegründet haben. Sie wenden sich mit der Unterschriftensammlung an das Parlament und die Schweizer Regierung, den Bundesrat. Beide würden von einer Lobbykampagne der Chemie- und Saatgutindustrie unter Druck gesetzt, die das Moratorium gerne aufheben würden, schreibt der Verein. Dabei habe sich das Gentech-Moratorium bewährt und werde von einer großen Mehrheit der Bevölkerung und der Landwirtschaft getragen. In einer Umfrage des Schweizer Bundesamtes für Statistik von 2023 bewerteten 71 Prozent der Befragten Gentechnik in Lebensmitteln als „sehr“ oder „eher gefährlich“. [+] mehr...

Reis Golden Rice
Gentechnik-Reis 'Golden Rice' im Glas (Foto: IRRI Photos / flickr, Golden Rice grain in jar GN7_0475-22, bit.ly/29gzuyb, creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0)

Philippinen: Gericht verbietet Anbau von „goldenem“ Reis

17.05.2024

Vor drei Jahren erlaubte die philippinische Regierung, gentechnisch veränderten (gv) „goldenen“ Reis kommerziell anzubauen. Das dortige Appellationsgericht hat diese Zulassung kürzlich wieder aufgehoben und damit die vorläufige Entscheidung eines Eilverfahrens aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Philippinische Bauern begrüßten das Urteil. Noch ist es jedoch nicht rechtskräftig; die unterlegene Regierung kann das oberste Gericht anrufen.

Auch eine gv-Aubergine, die das Insektengift Bacillus thuringiensis (Bt) produziert, darf nach dem Urteil künftig nicht mehr kommerziell angebaut werden. Außerdem verpflichteten die drei Richter:innen die Regierung dazu, Feldversuche und Importe anderer gentechnisch veränderter Pflanzen erst wieder zu genehmigen, wenn sie die Vorgaben für Risikobewertung und Überwachung verschärft hat. Nach Ansicht des Gerichts zeigten die Stellungnahmen der Sachverständigen aller Parteien und die zahlreichen vorgelegten Studien, dass es keinen Konsens über die Sicherheit oder die schädlichen Auswirkungen von „goldenem“ Reis und Bt-Auberginen auf Mensch und Umwelt gebe. Deshalb greife das Vorsorgeprinzip und der kommerzielle Anbau der beiden Pflanzen werde untersagt, bis die beklagten Regierungsbehörden nachweisen, dass sie sicher sind und alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Zusätzlich verbot das Gericht der Universität der Philippinen-Los Baños und dem Philippinischen Reisforschungsinstitut, Bt-Auberginen und „goldenen“ Reis weiter kommerziell zu vermehren. Der gentechnisch veränderte Reis enthält mehr Beta-Carotin und hat dadurch gelbe Körner. [+] mehr...

Europaflagge, Foto: Greg Montani https://pixabay.com/de/photos/europa-flagge-sterne-fahne-1395913/
Europaflagge, Foto: Greg Montani https://pixabay.com/de/photos/europa-flagge-sterne-fahne-1395913/

Europawahl: Was sagen Parteien zur Agrogentechnik?

10.05.2024

Am Sonntag, den 9. Juni, können die Deutschen 96 Abgeordnete für das nächste Europäische Parlament wählen. Dabei entscheiden sie mit darüber, ob mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellte Pflanzen künftig ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung auf den Markt kommen werden. Manche Parteien beziehen in ihren Wahlprogrammen zu NGT-Pflanzen und Gentechnik in der Landwirtschaft ausführlich Position, andere halten sich eher kurz. Wir haben die entsprechenden Passagen zusammengestellt, angefangen mit den NGT-kritischen Positionen.

Umfangreich haben Bündnis90/Die Grünen in ihrem Programm Stellung zur Agro-Gentechnik bezogen. Darin heißt es: „Wir befürworten eine Landwirtschaft, die ressourcenschonend und naturverträglich arbeitet und sich am Leitbild der ökologischen Landwirtschaft mit ihren Prinzipien Tiergerechtigkeit, Gentechnikfreiheit und Freiheit von synthetischen Pestiziden orientiert.“ Neue gentechnische Verfahren in der Landwirtschaft „sollen hinsichtlich ihrer Chancen, Risiken und Folgen erforscht werden“. Betriebe, die gentechnikfrei wirtschaften wollen, sollten dies sicher tun können. Dazu gelte es, „an einem strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip festzuhalten. Dazu bleiben Risikoprüfungen auf umfassender wissenschaftlicher Basis und eine Regulierung nötig, die unkontrollierbare Verbreitung ausschließen und über eine verbindliche Kennzeichnung die gentechnikfreie Produktion und die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen schützen.“ An anderer Stelle heißt es: „Transparenz und Wahlfreiheit müssen besonders bei gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln sichergestellt werden.“ Ohne Verweis auf das zugehörige Stichwort Gene Drives steht im Kapitel „Intakte Natur“: „Bei Eingriffen in die Natur müssen nicht verantwortbare Risiken wie die Gefährdung oder gar Ausrottung ganzer Populationen oder Arten durch gentechnische Methoden ausgeschlossen werden.“ Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen die Grünen ab. [+] mehr...

Glyphosat Herbizid
Herbizid im Einsatz (Foto: Chafer Machinery / flickr, Chafer Sentry, Applying Defy at 250l/ha on wheat land in Lincolnshire, bit.ly/29E6Sk4, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Glyphosat: alte Auflagen reaktiviert

05.05.2024

Nachdem die EU-Kommission den Unkrautvernichter Glyphosat Ende 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen hatte, musste die Bundesregierung das in der deutschen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ab 2024 vorgesehene Verbot blitzartig aussetzen. Jetzt hat sie das Verbot aus der Verordnung gestrichen und die schon im September 2021 beschlossenen Anwendungsbeschränkungen reaktiviert. Wenn der Bundesrat zustimmt, werden sie am 1. Juli in Kraft treten.

Damit sollen in Deutschland künftig lediglich die Einschränkungen für die Glyphosatnutzung gelten, die noch von der damaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) erarbeitet und beschlossen wurden. Demnach wäre Glyphosat für Hobbygärtner und in öffentlichen Parks und Anlagen verboten. Ebenso dürfte es wie zahlreiche andere Pestizidwirkstoffe nicht in Naturschutzgebieten eingesetzt werden. Verboten wäre zudem das Abspritzen erntereifer Bestände (Sikkation) sowie „die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten“. Einschränkungen gelten für das Spritzen von Glyphosat vor der Aussaat und nach der Ernte zur Stoppelbehandlung. Allerdings sind die Ausnahmen (mehrjährige Unkräuter wie Ackerkratzdistel oder Erosionsgefährdung) großzügig formuliert. Für pfluglosen Ackerbau gelten sie gar nicht. Grünland darf zur Neueinsaat weiterhin mit Glyphosat totgespritzt werden, wenn Umpflügen wegen Erosionsgefahr problematisch ist. [+] mehr...

Das Bayer-Kreuz in Leverkusen. Foto: Bayer AG
Das Bayer-Kreuz in Leverkusen. Foto: Bayer AG

Hauptversammlung: „Das Haus Bayer brennt"

29.04.2024

Auf der Hauptversammlung der Bayer AG musste sich der neue Vorstandschef Bill Anderson viel Kritik anhören. Der Aktienkurs hat sich seit seinem Amtsantritt am 1. Juni 2023 fast halbiert. Das Jahr 2023 brachte einen Verlust von drei Milliarden Euro und die wachsende Schuldenlast macht den Konzern zunehmend handlungsunfähig. Ein wichtiger Grund für das Desaster heißt Glyphosat.

Dem neuen Chef ist es nicht gelungen, die vielen Glyphosat-Klagen in den USA zu befrieden; ihre Zahl nimmt sogar weiter zu. Ende 2022 waren es laut Bayer 154.000 Klagen, von denen sich 109.000 erledigt hatten. Bis Ende 2023 wuchs die Zahl auf 167.000 Klagen, von denen 113.000 abgehakt waren. Weiterhin hat Bayer 5,7 Milliarden Euro als Risikovorsorge für diese Klagen zurückgelegt. Das Unternehmen werde sich weiterhin entschieden verteidigen, schrieb Vorstandschef Bill Anderson im Geschäftsbericht. In seinem Redetext für die Hauptversammlung stand darüber hinaus, dass Bayer „alle möglichen Mittel in Betracht ziehen (werde), um die Rechtsstreitigkeiten zu beenden“. Konkret wurde Anderson nicht. „Wir haben unsere Strategie erweitert und betrachten unterschiedliche Ansätze und Alternativen“, sagte er. „Nach einem großen Aufbruch klingt das bislang nicht“, kommentierte die Wirtschaftswoche und fügte hinzu, dass die hohen Rechtskosten von bisher mehr als zehn Milliarden Euro maßgeblich zur hohen Nettoverschuldung des Konzerns beigetragen hätten. [+] mehr...

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