Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296
Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296

Neue Gentechnik: Der EU-Kommission jetzt die Meinung sagen

16.08.2023

+++UPDATE+++ Die EU-Regularien sehen vor, dass die Europäische Kommission einen fertigen Verordnungsvorschlag noch einmal zur Kommentierung ins Internet stellt. Deshalb kann der Anfang Juli vorgelegte Vorschlag zur Regulierung neuer gentechnischer Verfahren (NGT) noch bis 5. November von Privatpersonen und Organisationen kommentiert werden. „Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können“, schreibt die Kommission dazu.

Die Kommission weist von sich aus die Öffentlichkeit nicht mehr groß auf diese Feedback-Möglichkeit zu vorgelegten Verordnungsvorschlägen hin. Schließlich hat sie in der Regel bereits zwei Konsultationen durchgeführt, während sie den Vorschlag erarbeitete. Die einschlägigen Stellungnahmen der beteiligten Organisationen sind ihr also bekannt und wurden von ihr – mehr oder weniger – berücksichtigt. [+] mehr...

Bayern CSU Seehofer 1507 Anbauverbot
Bild: Campact

Neue Gentechnik: Bayern äußert Bedenken

13.08.2023

In Bayern haben sich die Minister:innen für Landwirtschaft und Umwelt skeptisch zu den Gentechnikvorschlägen der EU-Kommission geäußert. Damit verlässt die CSU-geführte Staatsregierung den gentechnikfreundlichen Kurs der Unionsparteien im Bund. Der Grund: Im Bayern ist im Oktober Landtagswahl.

Bayern ist seit April 2014 Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen und hat 2019 den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gesetzlich verboten. Im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt machte die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber von der CSU deutlich, dass sie auch neue gentechnische Verfahren (NGT) skeptisch sieht. „Alle Fragen zur Sicherheit, auch zum Beispiel der Koexistenz von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft, müssen vor weiteren Debatten geklärt sein“, zitierte das Wochenblatt Kanibers Ministerium. Die Sicherheit, auch die der Verbraucher, habe absoluten Vorrang. Dafür brauche es weitere Forschung und mehr Fakten. Auch stehe aus Sicht des bayerischen Landwirtschaftsministeriums noch nicht abschließend fest, ob NGT-Pflanzen die versprochenen Vorteile wirklich hätten. Hier müsse man nun eingehend analysieren, schrieb das Ministerium dem Wochenblatt. [+] mehr...

Justiz Gericht Gesetz
Schild am Eingang eines Gerichts in Newcastle (Foto: smlp.co.uk, https://bit.ly/3TJJODo, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Neue Gentechnik: US-Regeln strenger als EU-Vorschlag

06.08.2023

Die Europäische Kommission geht mit ihren vorgeschlagenen Lockerungen für neue gentechnische Verfahren (NGT) weit über das hinaus, was in den USA und England Gesetz ist. Ein wichtiger Grund dafür ist die großzügige und wissenschaftlich nicht begründbare Definition einer NGT-Pflanze im Kommissionsvorschlag. Doch es gibt noch weitere Unterschiede.

Die Begründung der Gesetze in den USA, Großbritannien und der Europäischen Union ist die gleiche: Gentechnisch veränderte Pflanzen, die auch durch Zucht oder zufällige Mutation hätten entstehen können, sollen schnell auf den Markt kommen können. In den USA gibt es deshalb eine Regelung, wonach Unternehmen, die eine NGT-Pflanze entwickelt haben, bei der Gentechnikbehörde APHIS des US-Landwirtschaftsministeriums eine Freistellung von deren Zulassungsregeln erhalten können. Doch eine solche Ausnahme erteilt die APHIS nur für eine einzelne Veränderung. Die EU-Kriterien dagegen erlauben bei einer NGT-Pflanze bis zu 20 Veränderungen. So könnte eine Pflanze, die an drei Stellen bearbeitet wurde, in der EU künftig als NGT zugelassen werden, in den USA jedoch nicht, schreiben Anwält:innen der Kanzlei Morrison & Foerster in einem Fachartikel. Dabei verweisen sie auf eine Klarstellung der APHIS von 2022. Darin heißt es: „Im Allgemeinen erlauben mehrere Veränderungen, die gleichzeitig an ein und derselben gentechnisch veränderten Pflanze vorgenommen wurden, keine Ausnahme gemäß § 340.1.“ Die Unternehmen könnten jedoch Pflanzen mit einzelnen freigegebenen Veränderungen miteinander kreuzen, schlägt die APHIS vor. Die Nachkommen aus einer solchen Züchtung bräuchten dann keine eigene Zulassung mehr. Das Fazit der US-Fachanwält:innen: Die EU-Kommission will NGT-Pflanzen „eine breitere Basis von Ausnahmen“ gewähren, als es das US-Recht bereits tut. [+] mehr...

SOja
Soja: führende Gentechnikpflanze (Foto: CC0)

Dürretolerante Sojabohnen: Wo wachsen sie denn?

31.07.2023

Um zu begründen, warum sie die Regeln für neue Gentechnik aufweichen will, verweist die Europäische Kommission gerne auf angebliche Wunderpflanzen, die Widrigkeiten des Weltklimas wie Trockenheit dank Genmanipulation widerstehen sollen. Eine solche Pflanze ist eine nach Firmenangaben dürretolerante Sojabohne des argentinischen Herstellers GDM Seeds. Diese wurde 2022 in Brasilien und Argentinien zugelassen. Das heißt aber nicht, dass sie dort auch wächst.

Denn inzwischen ist es üblich geworden, dass Agrogentechnik-Unternehmen ihre Pflanzen bereits nach den ersten Laborversuchen zur Zulassung anmelden. Sie wollen möglichst frühzeitig sicherstellen, dass ihre neu entwickelte Pflanze für die Behörden in Süd- und Nordamerika als neue Gentechnik gilt und keine strenge Zulassung mehr braucht. Eine solche Klarstellung erhielt die brasilianische Tochter von GDM Seeds im Mai 2022 von der brasilianischen Gentechnikbehörde CTNBio. Argentinien folgte im November 2022. [+] mehr...

Agrarminister Cem Özdemir (re.) im Gespräch mit seinem spanischen Amtskollegen Luis Planas.  Foto: BMEL/Mewes
Agrarminister Cem Özdemir (re.) im Gespräch mit seinem spanischen Amtskollegen Luis Planas. Foto: BMEL/Mewes

Neue Gentechnik: viel Kritik am Kommissionsentwurf im Agrarrat

27.07.2023

Der spanische Agrarminister Luis Planas will bis Dezember, dem Ende der spanischen Präsidentschaft, im EU-Agrarrat eine Einigung über die umstrittene EU-Gentechnikverordnung herbeiführen. Das sagte der Sozialist am Dienstag bei einer Sitzung, in der über den „ausgezeichneten Vorschlag“ (Planas) der Europäischen Kommission diskutiert wurde, die Regeln für neue gentechnische Verfahren (NGT) zu lockern. Sein deutscher Amtskollege Cem Özdemir (Grüne) plädierte für einen Kompromiss, bei dem Koexistenz und Wahlfreiheit gesichert und die Frage von Patenten auf NGT geregelt werden.

Zunächst lobte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides, die den Verordnungsentwurf am 5. Juli präsentiert hatte, erneut NGT-Pflanzen als Wunderwaffe gegen alle Übel dieser Zeit: Sie könnten Dürren und Unwettern besser widerstehen. Sie könnten gleichzeitig höhere Erträge liefern und weniger Dünger und Wasser verbrauchen. Sie seien resistenter gegen Schädlinge, wodurch Pestizide eingespart werden könnten. Belegen würden diese Behauptungen die europäische Lebensmittelbehörde EFSA sowie eine hauseigene Folgenabschätzung. Dass noch an keinem Ort der Welt solche Wunderpflanzen wachsen, schien weder die Kommissarin noch diverse Agrarminister zu stören, die diese Hymnen im Lauf der Sitzung wiederholten. [+] mehr...

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