Tomate: Auf mich gibt´s kein Patent
Tomate: Auf mich gibt´s kein Patent (Foto: Keine Patente auf Saatgut!)

Patentrecht: Wem gehören natürlich entstandene Gene?

08.07.2022

Gentechnik-Konzerne lassen sich nicht nur gentechnisch veränderte Pflanzen patentieren, sondern auch zufällig durch Mutation entstandene Gen-Varianten natürlicher Pflanzen. Das belegt ein Bericht des Bündnisses Keine Patente auf Saatgut!. Dadurch würden Gene, die etwa die Widerstandskraft von Pflanzen gegenüber Krankheiten oder Trockenstress stärken, in den Besitz der Konzerne übergehen, warnte das Bündnis. Andere Züchter könnten dann mit diesen Genen nicht mehr frei arbeiten.

Ein Beispiel aus dem Bericht: Im April 2021 erteilte das Europäische Patentamt EPA dem zum BASF-Konzern gehörenden Gemüsezüchter Nunhems ein Patent auf Tomatenpflanzen mit einer verbesserten Toleranz gegenüber Trockenheit. Die Züchter hatten in wilden Verwandten der Tomate bestimmte Gene für deren Trockenheitstoleranz identifiziert und diese durch herkömmliche Züchtung in handelsübliche Tomatensorten eingekreuzt. Das Patent umfasst nun alle Tomatenpflanzen, die diese Gene enthalten. Will ein anderer Züchter – egal ob konventionell oder mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren – ebenfalls mit dem Erbgut dieser wilden Tomatenverwandten arbeiten, würde er das Patent von Nunhems verletzen. Also bräuchte er für seine Züchtung deren Erlaubnis und müsste dafür Lizenzgebühren zahlen. „Der Zugang zur biologischen Vielfalt, die für die zukünftige Züchtung benötigt wird, darf nicht durch Patente kontrolliert, behindert oder blockiert werden“, heißt es im Bericht von No Patents on Seed. Und weiter: „Solche Patente bedrohen unsere Lebensgrundlagen“. [+] mehr...

Bienen Aktion Kanzleramt Pestizide
Demonstranten in Schutzanzügen "sprühen" Pestizide auf Bienen - Theater vor dem Kanzleramt(Foto: Volker Gehrmann)

Glyphosat im Honig: Landwirt muss Imker entschädigen

06.07.2022

###UPDATE### Das Landgericht Frankfurt/Oder hat ein Agrar-Unternehmen dazu verurteilt, Schadensersatz an einen Imker zu zahlen. Das von dem Unternehmen eingesetzte Herbizid Glyphosat hatte den Honig des Imkers belastet und unverkäuflich gemacht. Das Urteil sei ein „richtungsweisendes Signal für die Landwirtschaft und Politik“, schrieb die Aurelia-Stiftung, die den klagenden Imker unterstützt hatte. Inzwischen ist die Entscheidung rechtskräftig.

Der Brandenburger Imker Sebastian Seusing hatte ein Bienenhaus direkt neben einer großen Fläche der Stadtgüter Berlin Nord KG. Auf dieser wuchsen im April 2019 Luzerne und Löwenzahn. Ende April spritzte die KG die blühenden Pflanzen mit einem glyphosathaltigen Herbizid tot, um auf der Fläche Mais anzubauen. Seusings Bienen sammelten von den sterbenden Pflanzen weiterhin Nektar und Pollen und brachten dadurch das Glyphosat in die Bienenkästen. Als der Imker den Pestizideinsatz bemerkte, ließ er den Honig untersuchen. Da der Honig den Grenzwert für Glyphosat um das 150-fache überschritt, musste er vernichtet werden. Den dadurch entstandenen Schaden von gut 14.000 Euro klagte Seusing ein. [+] mehr...

Weizen Foto: Inopinatus, https://bit.ly/3I934EF, https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/
Weizen Foto: Inopinatus, https://bit.ly/3I934EF, https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/

Ukrainekrieg: Argentinien hofft auf Markt für Gentechnik-Weizen

01.07.2022

Der angeblich dürretolerante HB4-Weizen des globalen Agrarunternehmens Bioceres darf in seinem Stammland Argentinien nun ohne Einschränkungen angebaut und vermarktet werden. Den Import des herbizidtoleranten Getreides erlauben nach Brasilien jetzt auch Kolumbien, Neuseeland und Australien. Die argentinische Regierung und der Saatguthersteller setzen darauf, dass Ernteausfälle und Transportprobleme durch den Krieg im Weizenexportland Ukraine die Nachfrage nach Gentechnik-Weizen beflügeln könnten.

Das argentinische Landwirtschaftsministerium hat am 11. Mai die bisherigen Einschränkungen für Anbau und Verarbeitung von HB4-Weizen aufgehoben. Es begründete den Schritt damit, dass Brasilien als wichtigster Abnehmer von argentinischem Weizen es erlaubt habe, das mit einem Sonnenblumengen ergänzte Getreide einzuführen. Nun hofft man, dass der weltweit erste Gentechnik-Weizen, den in Argentinien vorerst nur 250 lizensierte Betriebe anpflanzen, auch verkauft werden kann. Nach Kolumbien, Neuseeland und Australien dürfen die Körner seit Neustem ebenfalls importiert und dort verarbeitet werden. Und die US-Lebensmittelbehörde FDA hat laut Bioceres Ende Juni mitgeteilt, dass sie nach Prüfung der Unterlagen keine weiteren Fragen zur Sicherheit von HB4-Weizen habe. Dies sei „ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Marktzulassung in den Vereinigten Staaten, die noch vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) erteilt werden muss“, schrieb Bioceres. [+] mehr...

RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)
RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Bayer verliert: Oberstes US-Gericht weist Glyphosatklagen ab

28.06.2022

Wie erwartet ist auch der zweite Versuch des Agrarchemiekonzerns Bayer gescheitert, die Welle Zehntausender Produkthaftungsklagen wegen seines glyphosathaltigen Unkrautvernichters „Round Up“ vom obersten Gericht der USA stoppen zu lassen. Der Supreme Court wies nach Medienberichten heute die Beschwerde des Konzerns gegen einen Schadenersatzanspruch des Rentnerehepaars Pilliod ab. Doch Bayer will es weiter versuchen.

„Wir sind mit der Entscheidung des Supreme Courts nicht einverstanden, sie kommt nach der Ablehnung des Falls Hardeman vor nur einer Woche aber auch nicht überraschend“, teilte Bayer mit. „Es kann künftig weitere Fälle geben – auch zu Roundup – in denen der Supreme Court mit Fragen des Vorrangs von Bundesrecht konfrontiert wird.“ Wie der Konzern bereits vorige Woche ausgeführt hatte, setzt er nun auf das Verfahren des Klägers John Carson aus dem Bundesstaat Georgia, der nach Glyphosatgebrauch an einem bösartigen Weichteiltumor erkrankt war. Hier hatte ein Bundesgericht den Schadenersatzanspruch abgelehnt mit dem Argument, dass Klagen aufgrund fehlender Warnhinweise auf der Gebrauchsanleitung der Spritzmittel in einzelnen Bundesstaaten durch Bundesrecht ausgeschlossen seien. [+] mehr...

Gericht Justiz
Foto: Morgan4uall / pixabay, CC0 Public Domain

Urteil: US-Umweltbehörde muss Glyphosat-Risiken neu bewerten

22.06.2022

Schlechte Zeiten für die Bayer AG: Ein amerikanisches Berufungsgericht hat am Freitag eine vorläufige Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat durch die US-Umweltbehörde EPA wegen "gravierender Fehler" teilweise annulliert. Gestern hat das oberste Gericht der USA, der Supreme Court, dann eine Beschwerde des Chemiekonzerns gegen ein Schadenersatzurteil für einen krebskranken Glyphosat-Nutzer abgewiesen. Beides Gift für die Aktien der Monsanto-Mutter, die sich aber noch nicht geschlagen geben will.

Das Bundesberufungsgericht in Kalifornien kam zu dem Ergebnis, die EPA habe schwerwiegende Fehler gemacht, als sie die Risiken von Glyphosat für die menschliche Gesundheit bewertete. Das gelte vor allem für Krebserkrankungen, schrieb Richterin Michelle Friedland im Urteil. Obwohl die EPA selbst festgestellt hatte, dass sich bestimmte Krebsrisiken anhand der ihr vorliegenden Daten nicht abschließend bewerten ließen, hatte die US-Behörde 2020 entschieden, dass Glyphosat „wahrscheinlich nicht krebserregend“ sei. Das sei mit dieser Begründung nicht haltbar, entschieden die insgesamt drei Richter einstimmig. Geklagt hatten das Pestizid-Aktionsnetzwerk Nordamerika und andere Nichtregierungsorganisationen. [+] mehr...

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